Pressemitteilung | Verbraucherzentrale Bayern e.V.
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Widerrufsbutton kommt am 19. Juni

(München) - Ab dem 19. Juni 2026 können Verbraucherinnen und Verbraucher einen Vertrag im Netz genauso einfach widerrufen, wie sie ihn abgeschlossen haben – mit wenigen Klicks. Unternehmen, die online Vertragsabschlüsse anbieten, müssen künftig eine leicht auffindbare Möglichkeit zum Widerruf bereitstellen.

Widerruf direkt auf der Website

Wer online einen Vertrag abschließt, etwa beim Online-Shopping, kann diesen künftig direkt auf der jeweiligen Website widerrufen. „Der Widerrufsbutton schafft eine einheitliche, transparente und digitale Lösung. Verbraucher müssen nicht mehr nach E-Mail-Adressen, Formularen oder versteckten Kontaktseiten suchen. Sie können den Widerruf direkt dort erklären, wo sie den Vertrag abgeschlossen haben“, sagt Tatjana Halm, Referatsleiterin Recht und Digitales bei der Verbraucherzentrale Bayern.

So funktioniert der Widerruf

Der Widerruf läuft in zwei Schritten ab: Zuerst klicken Verbraucher auf den Widerrufsbutton. Auf der folgenden Seite geben sie die erforderlichen Vertragsdaten an, etwa Bestellnummer und E-Mail-Adresse. Unternehmen dürfen dafür weder eine Registrierung noch einen Login verlangen. In einem zweiten Schritt bestätigen Verbraucher ihren Widerruf. Das Gesetz macht dabei klare Vorgaben für Unternehmen: Der Button muss eindeutig beschriftet sein – zum Beispiel mit „Widerruf erklären“ oder „Vertrag widerrufen“. Unklare Begriffe wie „Service“ oder „Kontakt“ reichen nicht aus. Anschließend muss das Unternehmen bestätigen, dass der Widerruf eingegangen ist.

„Mit dem Widerrufsbutton wird es nicht nur einfacher, sich von einem Vertrag zu lösen. Verbraucher erhalten damit auch einen Nachweis darüber, dass sie ihren Widerruf erklärt haben“, so Halm. In der Vergangenheit hatten sich Betroffene immer wieder darüber beschwert, dass Unternehmen bestritten, einen Widerruf erhalten zu haben. Dies führte häufig zu Problemen bei der Rückabwicklung.

Bestätigung des Unternehmers abwarten

Verbraucher sollten bedenken: Mit dem Klick auf den Button wird zunächst nur die Widerrufserklärung übermittelt. Die anschließende Eingangsbestätigung des Unternehmers bestätigt lediglich, dass der Widerruf eingegangen ist. Sie sagt noch nichts darüber aus, ob der Widerruf wirksam oder fristgerecht ist. Deshalb empfiehlt es sich, die weitere Rückmeldung des Unternehmers abzuwarten, bevor die Ware zurückgeschickt wird. Erst wenn das Unternehmen den Widerruf selbst bestätigt, lassen sich unnötige Kosten und mögliche Streitigkeiten vermeiden.

Umsetzung wird entscheidend sein

Der im Jahr 2022 eingeführte Kündigungsbutton hatte bereits gezeigt, dass es auf die konkrete Gestaltung ankommt. „Entscheidend ist, wie Unternehmen die Vorgaben in der Praxis umsetzen. Sie müssen den Widerrufsbutton gut sichtbar platzieren. Verstecken sie ihn tief in der Navigation verfehlt er seinen Zweck. Das werden wir genau beobachten“, sagt Tatjana Halm.

Zu diesem Thema gibt es auch eine neue Podcastfolge mit dem Titel „Update – Widerrufsbutton“. Diese Episode ist eine Produktion des Projekts "Wirtschaftlicher Verbraucherschutz", gefördert vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Bayern e.V., Mozartstr. 9, 80336 München, Telefon: 089 55 27 94-0

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