Pressemitteilung | Deutscher Städtetag - Hauptgeschäftsstelle Köln

Deutscher Städtetag zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes / Städte arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung des Bildungspakets für bedürftige Kinder

(Köln) - Nach Angaben des Deutschen Städtetages leisten die Städte, was sie können, um das Bildungs- und Teilhabepaket für bedürftige Kinder umzusetzen, das am Mittwoch, 30. März 2011, in Kraft tritt.
"Die Städte arbeiten mit Hochdruck daran, um Kindern die neuen Leistungen wie Zuschüsse zu Vereinsbeiträgen oder für Nachhilfeunterricht so bald wie möglich zu vermitteln. Sie sind sich ihrer Verantwortung bewusst, den Kindern und Jugendlichen bzw. ihren Eltern in den Jobcentern eine qualifizierte Beratung und einen guten Zugang zu den Angeboten zu sichern. Es wird jedoch nicht von Anfang an alles rund laufen. Weil wir fast keine Vorbereitungszeit hatten, bitten wir dafür um Verständnis", erklärte heute der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Dr. Stephan Articus. Er erinnerte daran, dass die Kommunen erst im Vermittlungsverfahren, das am 21. Februar endete, für die neue Aufgabe für zuständig erklärt wurden.
Offene Fragen gebe es vor allem noch bei der Lernförderung. Hier müsse beantwortet werden, wer feststellt, ob Schüler Nachhilfe brauchen. Naheliegend sei eine Zusammenarbeit mit den Schulen und Lehrern, weil diese beurteilen können, ob und in welchem Umfang Lernförderung sinnvoll ist. Auch die Höhe angemessener Stundensätze für Nachhilfe sei bisher unklar.
"Das Bildungspaket verbessert die Leistungen für bedürftige Kinder. Und die Städte sind bereit, dieses Ziel nach besten Kräften umzusetzen", sagte Articus. Die im Gesetz enthaltene Revisionsklausel diene dazu, dass der Bund den Kommunen einen vollen finanziellen Ausgleich für die Leistungen und den damit verbundenen Verwaltungsaufwand verschafft, erläuterte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages weiter.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städtetag, Hauptgeschäftsstelle Köln Pressestelle Lindenallee 13-17, 50968 Köln Telefon: (0221) 3771-0, Telefax: (0221) 3771-128

(mk)

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