Pressemitteilung | (VDGH) Verband der Diagnostica-Industrie e.V.

Diagnostica-Industrie fordert Ergänzung des Präventionsgesetzes / "Bessere Vorbeugung muss nicht gleich etwas kosten"

(Frankfurt am Main) - Der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) hat die Vorlage des Präventionsgesetzentwurfes begrüßt, der heute (18. Februar) in erster Lesung im Bundestag beraten wird. Zugleich regte der Verband an, das Gesetz um eine Vorschrift zu ergänzen, die kein Geld kostet, die Qualität der Krankheitsvorsorge aber deutlich verbessert.

"Die Krankenkassen müssen lediglich verpflichtet werden, ihre etablierten Programme zur Krankheitsfrüherkennung in regelmäßigen Abständen zu überprüfen", betonte VDGH-Geschäftsführer Dierk Meyer-Lüerßen in Frankfurt. Diese Programme entsprächen oft nicht mehr dem neuesten Stand der Wissenschaft. Eine regelmäßige Überprüfung sei deshalb geboten. Ausgaben entstünden dadurch nicht. Der VDGH setzt sich daher für einen entsprechenden Passus im Präventionsgesetz ein.

Der Verband, der die Hersteller von Diagnosemitteln für das ärztliche Labor vertritt, begrüßt an dem Gesetzentwurf, dass darin die Früherkennung von Krankheiten, die noch nicht ausgebrochen oder in einem frühen Stadium sind - entgegen den Eckpunkten, die dem Gesetzentwurf vorausgingen - als wichtiger Bestandteil der Prävention anerkannt wird. Bedauerlich ist jedoch, dass fast alle Mittel verplant würden für Maßnahmen zur Änderung des Lebensstils und die Förderung des gesundheitsbewussten Verhaltens, die so genannte Primärprävention. Konkrete Maßnahmen der Sekundärprävention würden nicht berücksichtigt, obwohl das Geld ganz überwiegend von den Krankenkassen kommen soll und deren Kernaufgaben beträfen. Meyer-Lüerßen warnte: "Eine Kürzung der dafür vorhandenen Mittel bei den Krankenkassen darf es nicht geben."

Als Fortschritt wertet der Verband die Möglichkeit, den Wert von Vorbeugemaßnahmen in Modellversuchen zu prüfen. Dadurch könnten auch neue Diagnoseverfahren eingesetzt und besser bewertet werden. VDGH-Geschäftsführer Meyer-Lüerßen erinnerte an einen entsprechenden Versuch der Kaufmännischen Krankenkasse, die als erste eine Reihenuntersuchung zur Entdeckung der Eisenspeicherkrankheit durchgeführt und damit teure Behandlungen der Betroffenen vermieden hat. "Solche Versuche brauchen wir öfter", betonte der Verbandsgeschäftsführer. "Sie zeigen deutlich, wie man durch Vorbeugung und Früherkennung Geld sparen kann."

Quelle und Kontaktadresse:
VDGH Verband der Diagnostica-Industrie e.V. Karlstr. 21, 60329 Frankfurt am Main Telefon: 069/2556-1729, Telefax: 069/236650

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