Pressemitteilung | Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)

Die Abschaffung der Steuerklasse V allein genügt nicht. Das Ehegattensplitting / selbst muss reformiert werden!

(Berlin) - Laut Presseberichten über die Sondierungsgespräche ist die Lohnsteuerklasse V vielleicht bald Geschichte. Die bisher kaum genutzte Steuerklassenkombination IV/IV mit dem sogenannten "Faktorverfahren" soll nach Vorstellungen der CDU zum Regelfall werden. Da sich die Forderung nach Abschaffung der Steuerklasse V auch im Wahlprogramm der FDP findet und den Zielen der Grünen nach mehr Geschlechtergerechtigkeit im Steuerrecht entspricht, stehen die Chancen auf eine entsprechende Reform gut. "Die Reform des Lohnsteuerverfahrens allein reicht aber nicht!", so die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb) Prof. Dr. Maria Wersig. "Nach über 50 Jahren brauchen wir endlich eine zeitgemäße und gleichstellungsgerechte individuelle Besteuerung von Ehe und Lebenspartnerschaft. Daher muss in den Sondierungsgesprächen auch die Reform des Ehegattensplittings auf den Tisch!", fordert Wersig.

Das Faktorverfahren wurde bereits 2010 als gleichstellungsgerechtere Option zu den Lohnsteuerklassen III/V und IV/IV eingeführt. Beide Ehe- oder
Lebenspartner/innen werden danach nur in Höhe ihrer tatsächlich individuell geschuldeten Lohnsteuer belastet. Über den Faktor wird zudem anteilig der Vorteil aus dem Splittingverfahren berücksichtigt (ausführlicher dazu die Pressemitteilung des djb 16-02 vom 11. Januar 2016).

Der djb setzt sich, ebenso wie zahlreiche andere Frauen- und Familienverbände, seit vielen Jahren für die Abschaffung der Lohnsteuerklasse V ein. "Von einer solchen Änderung", so die djb-Präsidentin Prof. Dr. Wersig, "würden vor allem Frauen profitieren, die derzeit in Lohnsteuerklasse V einen Teil der Steuern ihrer Männer mittragen. Dies führt bei ohnehin schon geringerem Bruttoeinkommen zu unverhältnismäßig niedrigen Nettoeinkommen und Lohnersatzleistungen. Der Netto Pay Gap ist also noch größer als der Gender Pay Gap." Die Reform des Lohnsteuerverfahrens kann daher nur ein erster Schritt sein. Auch das Faktorverfahren beseitigt nämlich keineswegs die negativen Effekte des Ehegattensplittings. Es regelt lediglich die monatliche Aufteilung der Lohnsteuer zwischen Eheleuten, die über den Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt wird. Am Ehegattensplitting selbst ändert sich nichts.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) Pressestelle Anklamer Str. 38, 10115 Berlin Telefon: (030) 443270-0, Fax: (030) 443270-22

(rf)

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