Pressemitteilung | Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth (IHK)

E-Mails zur Eintragung im Transparenzregister im Umlauf / IHK für Oberfranken Bayreuth warnt vor Zahlungsaufforderung

(Bayreuth) - Am Dienstag, den 21.01.2020, haben viele oberfränkische Unternehmen eine E-Mail des Transparenzregister e.V. mit dem Betreff "Zahlungsaufforderung 'Verstoß gegen das Geldwäschegesetz'" erhalten. Hierbei werden die angeschriebenen Unternehmen aufgefordert unter www.transparenzregisterdeutschland.de kostenpflichtig eine Eintragung im Transparenzregister vornehmen zu lassen. Ein solcher Eintrag ist aber nicht erforderlich, stellt die IHK für Oberfranken Bayreuth klar.

Eintragungen im offiziellen Transparenzregister erforderlich
Im offiziellen Transparenzregister www.transparenzregister.de haben beispielsweise GmbHs, UGs (haftungsbeschränkt), OHGs, GmbH & Co. KGs, folgende Angaben zu den "Wirtschaftlichen Berechtigten" der Gesellschaften zu machen: Name, Monat und Jahr der Geburt, Staatsangehörigkeit, Wohnort sowie Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses. Eine Pflicht zur Eintragung in das Transparenzregister besteht dagegen nicht, wenn die Pflichtangaben bereits aus anderen Registern (z. B. Handelsregister) elektronisch abrufbar sind. Es ist dann keine Eintragung im Transparenzregister zu veranlassen, obwohl in diesen Registern keine Staatsangehörigkeit aufgeführt ist.

Das offizielle Transparenzregister wird von der Bundesanzeiger Verlags GmbH geführt und kann unter www.transparenzregister.de aufgerufen werden. Eintragungen im Transparenzregister können dort von den Unternehmen auch selbst vorgenommen werden. Von der kostenpflichtigen "Hilfestellung" des Transparenzregister e.V. muss daher definitiv kein Gebrauch gemacht werden.

"Richtig ist, dass Unternehmen prüfen sollten, ob sie zur Eintragung im Transparenzregister verpflichtet sind" empfiehlt Andreas Wandner, Referatsleiter Steuern, Finanzen, Handelsregister bei der IHK für Oberfranken Bayreuth. "Gegebenenfalls sollten Sie die Meldung nachholen oder Ihre Handelsregistereintragung prüfen, ob bereits alle erforderlichen Unterlagen elektronisch abrufbar sind. Eine kostenpflichtige Eintragung durch den Transparenzregister e.V. braucht jedoch nicht veranlasst zu werden."

Unsicherheiten der Unternehmen werden ausgenutzt
Auslöser sind die Verschärfungen im Zusammenhang mit dem Transparenzregister, welche zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten sind. Beispielsweise kann nun jedermann Einsicht in das Transparenzregister nehmen, des Weiteren werden Verstöße gegen die Eintragungspflicht im Internet veröffentlicht. Zudem drohen Bußgelder bei Verstößen. Die Unsicherheit bei den Unternehmen wegen des Eintrags im Transparenzregister ist groß. Diese Unsicherheit nutzt der Transparenzregister Deutschland e.V. und will Unternehmer zu kostenpflichtigen Eintragungen veranlassen.

Sollten Sie eine E-Mail des Transparenzregister e.V. erhalten haben oder Fragen zum Transparenzregister haben, so hilft die IHK für Oberfranken Bayreuth Mitgliedsunternehmen gerne weiter.

Quelle und Kontaktadresse:
Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth (IHK) Dipl.-Geogr. Peter Belina, Leiter, Kommunikation Bahnhofstr. 23-27, 95444 Bayreuth Telefon: (0921) 886-0, Fax: (0921) 886-9299

(ds)

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