Eingriffen des Gesetzgebers Grenzen setzen / Sachverständige zum Versorgungsänderungsgesetz 2001 vor dem Bundesverfassungsgericht
(Frankfurt am Main) - Die Einschnitte in die Beamtenversorgung sind nicht „wirkungsgleich“ zur Rentenreform 2001. Diese Auffassung haben die Sachverständigen in der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über das Versorgungsänderungsgesetz 2001 vertreten. Damit haben sie die Auffassung der GEW und der übrigen DGB-Gewerkschaften bestätigt. Die Gewerkschaften hatten die Kürzungen als zu weitreichend abgelehnt und ihre Mitglieder bei entsprechenden Klagen unterstützt.
Das für Beamtenpolitik zuständige GEW-Vorstandmitglied Ilse Schaad erklärte dazu: „Wir hoffen, dass sich das Verfassungsgericht den Auffassungen der Sachverständigen anschließt. Es ist dringend nötig, dass dem Gesetzgeber durch das höchste Gericht Grenzen gesetzt werden bei den Eingriffen in Versorgungsansprüche, die die Beamtinnen und Beamten durch jahrelange gute Arbeit für ihre Dienstherren erworben haben.“
Kern des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 war die schrittweise Absenkung der Höchstversorgung von früher 75 Prozent des Engehalts auf zukünftig 71,75 Prozent. Diese tritt zu weiteren Einschnitten der Beamtenversorgung hinzu wie der Kürzung des Weihnachtsgeldes und der Absenkung der Pensionen bei Dienstunfähigkeit. Mit einem Urteil wird erst in einigen Wochen gerechnet.
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