Einheitlicher Tarifvertrag für Berliner Hochschulen abgeschlossen
(Berlin) - Nach langwierigen und schwierigen Verhandlungen konnte sich der KAV Berlin mit den Gewerkschaften ver.di und GEW auf ein einheitliches Tarifwerk für die Berliner Hochschulen verständigen. "Es war ein langer Weg und ein hartes Stück Arbeit, aber letztendlich sind wir froh, dass ab dem 1. Januar 2011 für die Berliner Hochschulen das gleiche Tarifwerk gilt. Das bedeutet auch, dass die Ost-West-Unterschiede endlich der Vergangenheit angehören", stellt die KAV-Geschäftsführerin Claudia Pfeiffer fest, die die Verhandlungen leitete.
Die betroffenen Berliner Hochschulen übernehmen die wesentlichen Regelungen des Angleichungstarifvertrages des Landes Berlin (TV-L). Für die Beschäftigten dieser Hochschulen bedeutet der Tarifvertrag, dass ihr Einkommen ab dem 1. August 2011 auf 97 Prozent der derzeit in den anderen Ländern gezahlten Monatseinkommen angehoben wird. Anschließend erfolgt in mehreren Schritten bis Dezember 2017 die Anpassung an das Einkommensniveau (100 Prozent) der übrigen Länder. Damit verbunden gelten für alle Beschäftigten ab dem 1. August 2011 das Westtarifrecht und eine einheitliche wöchentliche Arbeitszeit von 39 Stunden.
Der KAV Berlin entwickelte eigens für die entsprechenden Hochschulen eine Überleitung in dieses moderne Tarifrecht. Hauptaugenmerk lag dabei auf der Berücksichtigung der hochschulspezifischen Besonderheiten.
Die neuen Tarifregelungen betreffen:
- Alice Salomon Hochschule Berlin,
- Beuth-Hochschule für Technik Berlin,
- Hochschule für Musik "Hanns Eisler",
- Hochschule für Schauspielkunst "Ernst Busch",
- Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin,
- Kunsthochschule Berlin-Weißensee,
- Technische Universität Berlin,
- Universität der Künste Berlin.
Die Freie Universität Berlin und die Humboldt-Universität zu Berlin schlossen inhaltsähnliche Tarifverträge ab.
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