Pressemitteilung | Verbraucherzentrale Bayern e.V.

Essen, Trinken und Genuss hätten Sie's gewusst? Darf man im Supermarkt eigene Gefäße mitbringen?

(München) - Um Plastikmüll zu vermeiden, möchten immer mehr Konsumenten im Super-markt oder beim Schnellimbiss ihre eigenen Gefäße mitbringen. Einen An-spruch, sich Wurst, Käse, Fertiggerichte oder den Kaffee für unterwegs in pri-vate Behältnisse einpacken zu lassen, haben sie aber nicht. "Dass ein Einzel-händler mitgebrachte Gefäße mit Lebensmitteln befüllt, ist prinzipiell nicht ver-boten", sagt Sabine Hülsmann, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. "Wenn diese Gefäße aber innen oder außen mit Mikroorganismen verunreinigt sind und eine Übertragung auf andere Lebensmittel stattfindet, muss er dafür haften". Hinzu kommt, dass die strengen Hygienevorschriften keine fremden Materialien hinter der Theke erlauben. Viele Händler haben aber gute Kompromisslösungen gefunden, wie zum Beispiel die Behälter auf ein Tablett auf der Theke zu stellen und dort zu befüllen. Für das Mitbringen von Coffee-to-go-Mehrwegbechern geben manche Anbieter sogar Rabatt.

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Bayern e.V. Pressestelle Mozartstr. 9, 80336 München Telefon: (089) 55 27 94-0, Fax: (089) 537553

(ta)

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