Pressemitteilung | Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

EU-Roaming wird billiger / Letzter Aufschlag gilt ab 30. April 2016

(Leipzig) - Telefonieren innerhalb der europäischen Mitgliedsstaaten sowie Norwegen, Island und Liechtenstein wird ab 30. April nochmal billiger bevor es ab Sommer 2017 gar keine Roaming-Gebühren mehr in der EU geben wird.

Doch bis es soweit ist, werden ab Ende April zunächst die festen Minuten- und SMS-Tarife der EU für Auslandsgespräche abgeschafft. Vielmehr sieht die EU dann nur noch einen Roaming-Aufschlag vor, den die Anbieter auf ihren nationalen Tarif aufschlagen dürfen. Für abgehende Anrufe sind das maximal 6 Cent[1], für ankommende Anrufe 2 Cent pro Minute und für den SMS-Versand höchstens 2 Cent. Der SMS-Empfang bleibt kostenlos. Zugleich sind die jeweiligen Preise nach oben hin absolut beschränkt. Abgehende Anrufe kosten so maximal 22,6 Cent und ankommende 6 Cent. Eine SMS darf höchstens noch 7 Cent kosten.

"Mit diesem EU-Höchstpreis für SMS werden viele deutsche Nutzer vom Ausland nach Hause günstigere Nachrichten schreiben können als innerhalb Deutschlands", schätzt Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen. Für die Datennutzung dürfen Anbieter ab 30. April maximal 6 Cent auf den inländischen MB-Preis aufschlagen. Die Höchstgrenze liegt bei 24 Cent pro MB. Die bisherige Kostenbremse bei 59,95 Euro für Kosten beim Surfen im EU-Ausland gilt nicht mehr. "Für die Nutzer wäre es wünschenswert, wenn die Provider dieses schützende Limit zukünftig freiwillig weiter anbieten", findet Henschler.

Verfügen die Nutzer über eine Flatrate oder ein Inklusivvolumen für Telefonie, SMS oder Surfen, legen die Anbieter die ab 30. April geltenden Tarife unter Beachtung der neuen Höchstpreise fest.

Doch nicht für alle Nutzer kommt der EU-Tarif zur Anwendung. Teilweise sehen die Tarife der Anbieter von vornherein eine bestimmte Auslandsoption mit abweichenden Preisen vor. Andere Nutzer wiederum hatten in der Vergangenheit bereits eine dauerhafte Auslandsoption beim Anbieter gewählt. "Um die Roaming-Preise im eigenen Vertrag sicher zu kennen, empfiehlt sich unbedingt eine gezielte Nachfrage beim Anbieter", rät Henschler.

Vielen Verbrauchern ist zudem nicht bewusst, dass die Tarifobergrenzen nur für die Handynutzung vom Ausland ins Heimatland oder ein anderes Land gelten. Telefonate aus dem Inland ins Ausland unterfallen ebenso wenig dem Roaming wie reine Inlandstelefonate. Hier können deshalb entsprechend der jeweiligen Tarife der Anbieter höhere Preise anfallen.

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Sachsen e.V. Pressestelle Katharinenstr. 17, 04109 Leipzig Telefon: (0341) 696290, Fax: (0341) 6892826

(cl)

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