Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
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EU-weite Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen im Straßenverkehr / Mehr Schutz des Betroffenen

(Berlin) - Nach der Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses über die Vollstreckung ausländischer Geldstrafen und Geldbußen werden demnächst die Geldbußen bei Verkehrsverstößen im Ausland in Deutschland durchgesetzt.

Da in vielen Staaten diese Geldbußen unverhältnismäßig höher sind, als in Deutschland ist bei der Umsetzung des Rahmenbeschlusses auf die Schutzbestimmungen zugunsten der Betroffenen zu achten.

Im Einzelnen fordert Rechtsanwalt Oskar Riedmeyer, Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV): „Die ausreichende Information des Betroffenen über die Einleitung des Verfahrens und seiner Rechtsmittel muss sicher gestellt sein. Wenn ein ausländischer Staat Strafen wegen der Wahrnehmung des Aussageverweigerungsrechts verhängt, muss die Vollstreckung verweigert werden. Insbesondere ist auch darauf zu achten, dass „Bestrafungen“ des Halters bei einer Aussageverweigerung, wie dies beispielsweise in Frankreich der Fall ist, in Deutschland nicht vollstreckt werden. Eine solche „Strafe“ verstößt gegen deutsches Verfassungsverständnis. Schließlich ist die Höhe der Geldbuße oder Geldstrafe im Hinblick auf Unverhältnismäßigkeit zu überprüfen, wobei außergewöhnliche Härten durch ein Begnadigungsverfahren entschärft werden müssen.“

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Swen Walentowski, Pressesprecher Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: (030) 7261520, Telefax: (030) 726152190

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