Pressemitteilung | Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. (Gesamtverband textil + mode)

Europäisches Parlament beschließt neue EU-Verordnung zur einheitlichen Textilkennzeichnung / Kein verpflichtendes `Made in´ für Textilprodukte

(Berlin) - Das Europäische Parlament hat heute (11. Mai 2011) in Straßburg eine neue Verordnung zur Etikettierung von Textilerzeugnissen beschlossen. Die voraussichtlich ab Spätsommer geltende Verordnung ersetzt die nationalen Textilkennzeichnungsgesetze in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten und entspricht weitgehend dem aktuellen deutschen Gesetz. Neu ist die Verpflichtung, nicht-textile Produktbestandteile tierischen Ursprungs - also Leder und Pelz - im Etikett anzugeben. Nach Inkrafttreten der Verordnung gilt für den Handel mit Textilprodukten mit bisheriger Kennzeichnung eine Übergangsfrist von zwei Jahren; neue Produkte dürfen noch ein halbes Jahr mit alter Kennzeichnung auf den Markt gebracht werden. Versuche des Parlaments, eine verpflichtende `Made in´-Kennzeichnung von Textilprodukten durchzusetzen, die außerhalb der EU hergestellt wurden, sind gescheitert. Die Mitgliedsstaaten haben sich dagegen ausgesprochen.

Der Gesamtverband textil+mode (t+m) hatte sich für die neue EU-Verordnung unter Beibehaltung der geltenden freiwilligen Kennzeichnung stark gemacht. "Die Vereinheitlichung der Textilkennzeichnung in allen Mitgliedstaaten bringt entscheidende Vorteile für die deutsche Textil- und Bekleidungsindustrie: Bürokratie wird abgebaut, der Handel wird erleichtert", sagt t+m-Hauptgeschäftsführer Dr. Wolf-Rüdiger Baumann und begrüßt die Abwendung einer irreführenden verpflichtenden `Made in´-Kennzeichnung. "Unsere Initiative gegen diese Kennzeichnung hatte Erfolg. Wir konnten Protektionismus auf EU-Ebene und eine Täuschung der Verbraucher verhindern." Laut Baumann bleibt zu hoffen, dass die EU auch zukünftig an einer freiwilligen `Made in´-Kennzeichnung festhält. Das wäre im Sinne der Textil- und Bekleidungsindustrie und des Verbraucherschutzes. Denn die Europäische Kommission will bis Ende September 2013 in einer Studie ermitteln, wie eine solche Kennzeichnung sinnvoll anzuwenden ist. Der Gesamtverband textil+mode wird sich auch in diesem Prozess zu Wort melden und seine Aktivitäten in Berlin und Brüssel auf eine Beibehaltung der geltenden freiwilligen Kennzeichnung für Textilprodukte fokussieren.

Quelle und Kontaktadresse:
Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V., Confederation of the German Textile and Fashion Industry Pressestelle Reinhardtstr. 12-14, 10117 Berlin Telefon: (030) 7262200, Telefax: (030) 7262210

(el)

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