Europäisches Parlament entscheidet in erster Lesung über die Dienstleistungsrichtlinie
(Berlin/Brüssel) - Das Europäische Parlament hat heute in erster Lesung über die Dienstleistungsrichtlinie abgestimmt. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt, dass Deutschland ermächtigt bleibt, Rechtsberatung der Anwaltschaft vorzubehalten.
Trotz einer im Wortlaut in einigen Amtssprachen gegenteiligen Formulierung geht das Europäische Parlament davon aus, dass Rechtsanwälte aus der Dienstleistungsrichtlinie ausgenommen sind. Die weiteren Beratungen mit Rat und Kommission werden zeigen, ob diese der Auffassung des Europäischen Parlaments folgen. Nach dem jetzt vorliegenden Abstimmungsergebnis sind nicht-anwaltliche Rechtsdienstleister vom Entwurf erfasst. In diesem Zusammenhang betont DAV-Präsident, Rechtsanwalt Hartmut Kilger: Als Erfolg für uns ist zu verbuchen, dass eine eindeutige Regelung bezüglich der Dienstleistungserbringung von Nicht-Rechtsanwälten und eine Klarstellung der Berufsqualifikationsrichtlinie im Text des Artikels 17 Nr. 8 erreicht wurde. Nach dem jetzt vorliegenden Text können nicht-anwaltliche Rechtsberater aus anderen Mitgliedstaaten ihre Dienstleistungen in Deutschland nur unter den Voraussetzungen des deutschen Berufsrechts erbringen. Auch gerichtliche Inkassotätigkeiten bleiben dem deutschen Recht vorbehalten.
Notare sind vom Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie ausgeschlossen. Die wichtige Rolle der Berufsverbände wird in einem Erwägungsgrund anerkannt.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
Swen Walentowski, Pressesprecher
Littenstr. 11, 10179 Berlin
Telefon: (030) 7261520, Telefax: (030) 726152190
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