FGG-Reform: Vereinfachte Scheidungen mit großem Risiko / Einfache Scheidungen kommen erst durch anwaltliche Hilfe zu Stande
(Berlin) - Das Bundesministerium der Justiz plant bei der Reform des Familiengerichtsverfahrens, sogenannte einvernehmliche Scheidungen ohne anwaltliche Beratung und Vertretung zuzulassen. Demnach sollen sich die Partner vor einem Notar über den Ehegattenunterhalt, den Hausrat und die Wohnung einigen. Vor Gericht wäre dann eine anwaltliche Vertretung nicht mehr vorgeschrieben. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat anlässlich seines Parlamentarischen Abends der Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries, seinen Widerstand angekündigt. Scheidungen ohne anwaltliche Vertretung wären weder für die Parteien noch für die Gerichte von Vorteil. Ganz im Gegenteil: Der Ärger komme später. Wenn 71 Prozent der Scheidungen einvernehmlich sind, wie das BMJ behauptet, so sind sie das nur deshalb, weil das Einvernehmen durch die intensive Arbeit von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten herbei geführt worden ist.
Die Pläne gehen in die falsche Richtung und benachteiligen vor allem die schwächere Partei eines Scheidungsverfahrens, so Rechtsanwalt Hartmut Kilger, Präsident des DAV, in Berlin. Die unabhängige anwaltliche Beratung und Vertretung sei für alle unverzichtbar. Die Ehegatten müssen über die Konsequenzen von Einigungen aufgeklärt werden. Die schwächere Partei, die nach der Scheidung krank werde oder den Arbeitsplatz verliere, stelle erst dann fest, worauf sie sich in Unkenntnis ihrer Rechte eingelassen hat. Zudem würden sich die Gerichte künftig mit einer Vielzahl von Abänderungsverfahren der von dem Notar beurkundeten Einigung herumschlagen müssen.
An dem Parlamentarischen Abend des DAV betonte die Bundesjustizministerin jedoch, an den Plänen festhalten zu wollen. Zahlreiche Abgeordnete äußerten sich jedoch skeptisch.
In der Pressemitteilung des BMJ heißt es, dass 71 Prozent der Scheidungen einvernehmliche Scheidungen wären. Diese Scheidungen gehen vor Gericht aber nur deshalb glatt über die Bühne, weil die Betroffenen anwaltlich beraten und vertreten worden sind, betont Kilger. Nicht immer sei der kurze Prozess auch der gute.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
Swen Walentowski, Pressesprecher
Littenstr. 11, 10179 Berlin
Telefon: (030) 7261520, Telefax: (030) 726152190
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