Föderalismusreform: Keine Länderkompetenz beim Strafvollzug
(Berlin) - In dieser Woche beraten die Bundestagsfraktionen, der Bundestag und der Bundesrat über die Vorschläge zur Föderalismusreform. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt eine Verlagerung der Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug vom Bund auf die Länder entschieden ab.
Es darf keinen Flickenteppich beim Strafvollzug geben, betont Hartmut Kilger, Präsident des DAV. Der Strafvollzug müsse bundesweit einheitlich geregelt bleiben. Es müsse unbedingt vermieden werden, dass in den Ländern populistische und wahltaktische Überlegungen die gesetzliche Gestaltung des hochsensiblen Strafvollzuges bestimmten. Dies würde sowohl die Sicherheit als auch den verfassungsrechtlich verankerten Resozialisierungsauftrag gefährden. Es darf auch keine Absenkung der Mindeststandards aus Kostengründen geben, so Kilger weiter.
Eine Länderzuständigkeit für den Strafvollzug einzuführen, während der Bundesgesetzgeber weiter für das Strafrecht, das Strafprozessrecht, das Untersuchungshaftrecht und das Jugendstrafrecht zuständig ist, sei nahezu grotesk, so der DAV.
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