Pressemitteilung | Bitkom e.V.

Gesetzentwurf zum Urhebervertragsrecht bedarf gründlicher Überarbeitung

(Berlin) - Die Bundesregierung will das Verhältnis von Urhebern und ausübenden Künstlern zu ihren Arbeit- und Auftraggebern neu regeln. Hierzu soll das Urhebervertragsrechts geändert werden. Zum entsprechenden Entwurf der Gesetzesnovelle hat nun der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) kritisch Stellung bezogen.

BITKOM begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, das deutsche Urheberrecht an die Anforderungen der Informationsgesellschaft anzupassen, fordert jedoch Nachbesserungen in einigen entscheidenden Bereichen. Hauptkritikpunkt ist die Gefahr der Überregulierung. So würden der Rechtsrahmen und die Vertragsfreiheit grundlos zu stark eingeschränkt. BITKOM fürchtet hierdurch unzulässige staatliche Eingriffe in die Tarifautonomie.

Der Gesetzesentwurf geht von einer gestörten Vertragsparität zwischen den Urhebern - gemeint sind insbesondere kreativ Tätige im Bereich der Kulturwirtschaft - und den Verwertern ihrer Werke aus. Deshalb soll den Urhebern künftig ein gesetzlicher Korrekturanspruch auf eine angemessene Vergütung garantiert werden. Diese Notwendigkeit sehen die im BITKOM organisierten Unternehmen nicht. Für die Entwicklung von Software benötige man hochqualifizierte Fachleute, die weltweit rar und dementsprechend hoch dotiert seien. Rohleder: „In der ITK-Branche sitzen die Spezialisten oft am längeren Hebel. Jeder staatliche Eingriff in die Vertragsfreiheit ist hier überflüssig.“

Nach Ansicht von BITKOM ist es nicht notwendig, Software-Entwicklern über die vertraglichen Ansprüche hinaus noch einen Anspruch auf angemessene Vergütung einzuräumen. „Oder sind Einstiegsgehälter von bis zu 100.000 Mark und mehr oder Tagessätze von 2.000 Mark unangemessen?“ fragt Rohleder. Insbesondere den zahlreichen freiberuflichen Software-Entwicklern würde durch die Gesetzesnovelle nicht geholfen, sondern die Arbeitsgrundlage entzogen. Welches Unternehmen werde sich der Unsicherheit aussetzen, von freien Softwareentwicklern nachträglich auf höhere Honorarzahlungen verklagt werden zu können, fragt man bei BITKOM.

Durch das Gesetz würde die ITK-Branche in eine bürokratische Zwangsjacke gesteckt. Gerade die Softwareindustrie zeichnet sich durch flexible und unbürokratische Arbeitsabläufe und ein besonders kooperatives Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie der Arbeitnehmer untereinander aus. Um künftig den Anspruch auf angemessene Vergütung, wie er in dem Gesetzentwurf vorgesehen ist, ermitteln zu können, müsste nachvollzogen werden, welcher Miturheber welchen Anteil an der Entwicklung eines Softwareprodukts hat. Rohleder: „Das ist bei der Vielzahl der an einem Projekt über unterschiedliche Phasen hinweg Beteiligten schlicht unmöglich.“ Noch weniger realistisch ist dies, wenn man berücksichtigt, dass an der Programmentwicklung häufig ausländische Urheber beteiligt sind und dass ein Pogramm zumeist nur die Basis für weitere Entwicklungen darstellt.

Der damit verbundene Verwaltungsaufwand bringe für die Software-Branche kaum tragbare finanzielle Belastungen mit sich, die sich nachteilig auf den Wirtschaftsstandort Deutschland auswirken würden. „Durch zuviel Bürokratie werden deutsche Unternehmen ins Ausland getrieben“, warnt Rohleder. Wer fürchten muss, dass in Deutschland noch nach Jahren Ansprüche geltend gemacht werden können, lasse seine Software künftig eben anderswo entwickeln. Bislang habe die individuelle Rechtewahrnehmung in der Softwarebranche immer gut funktioniert. Dies wird nach Ansicht von BITKOM mit dem Gesetzesentwurf und der damit verbundenen Rechtsunsicherheit nun gefährdet.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) Albrechtstraße 10 10117 Berlin Telefon: 030/27576-0 Telefax: 030/27576-400

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