Pressemitteilung | Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Gewährleistung - welche Rechte hat der Verbraucher / Tipps der Verbraucherzentrale Sachsen

(Leipzig) - Der neu gekaufte Kühlschrank will bei der Hitze nicht mehr kühlen, der ein Jahr alte Tiefkühlschrank nicht mehr gefrieren oder die 18 Monate alte Waschmaschine die verschwitzte Wäsche nicht mehr waschen. Nun ist guter Rat teuer. Welche Rechte habe ich als Verbraucher innerhalb der Gewährleistungszeit? Marion Schmidt von der Verbraucherzentrale Sachsen gibt folgende Tipps:

Innerhalb von zwei Jahren ab Übergabe der Sache muss der Verkäufer für Mängel einstehen. Grundsätzlich muss der Käufer beim Verbrauchsgüterkauf beweisen, dass die Ware schon bei der Übergabe mangelhaft war. In den ersten sechs Monaten ab Übergabe dreht sich die Beweislast um. Somit muss der Verkäufer beweisen, dass die Ware bei Übergabe in einem einwandfreien Zustand war.

Liegt ein Mangel vor, hat der Käufer die Möglichkeit der Reklamation. Er kann die so genannte Nacherfüllung verlangen. Das heißt, der Käufer kann grundsätzlich zwischen der Reparatur einer mangelhaften Ware oder der Lieferung einer neuen gleichen Ware wählen. Fallen dabei Kosten an, muss diese der Verkäufer tragen.

Der Verbraucher sollte für die Nacherfüllung eine angemessene Frist setzen. In den meisten Fällen geht man von 2 Wochen aus.
Schlägt diese fehl, kann der Verbraucher vom Vertrag zurücktreten oder die Sache zurückgeben oder/und Schadensersatz fordern. Um Schadensersatz geltend machen zu können, muss es sich aber um einen erheblichen Mangel handeln.
Wer die mangelhafte Ware behalten will, kann den Kaufpreis mindern. Das bedeutet, dass der Kaufpreis herabgesetzt wird und man dies dem Verkäufer auch so mitteilt. Schadensersatz wird hierbei aber nur gewährt, wenn der Verkäufer den Mangel zu vertreten hat.

Wichtig ist, dass man beim Kauf den Kassenzettel aufbewahrt, denn der Käufer muss nachweisen, wann und wo der Kauf der Ware erfolgte.

Oftmals wird eine Garantie mit der Gewährleistung verwechselt.
Bei der Garantie handelt es sich um eine freiwillige Erklärung des Verkäufers oder auch des Herstellers. Deshalb kann der Garantiegeber auch den Umfang seiner Leistungen selbst bestimmen. Dabei kann es passieren, dass lediglich die Nachbesserung eingeräumt wird und dem Käufer die Anfahrtskosten des Kundendienstes auferlegt werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Sachsen e.V. Pressestelle Katharinenstr. 17, 04109 Leipzig Telefon: (0341) 696290, Fax: (0341) 6892826

(cl)

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