Handwerk erleichtert: Kein Sonnenschutz per Gesetz
(Berlin) - Der Schutz von Arbeitnehmern vor Sonnenlicht wird nicht zusätzlich gesetzlich geregelt. Dies teilte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dem Handwerk mit. "Damit wird zusätzliche Bürokratie und eine weitere Belastung der Betriebe verhindert. Denn der ursprünglich geplante nationale Gesetzentwurf ging deutlich über die EG-Richtlinie hinaus, die sich nur auf die Gefährdung durch künstliche optische Strahlung bezieht", zeigt sich Otto Kentzler, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) zufrieden.
Der ZDH hatte den Gesetzentwurf abgelehnt und eine "Eins-zu-eins"-Umsetzung des europäischen Rechts gefordert. Die stichhaltige Begründung: Das Gesetz bedeute eine Überregulierung und wäre nicht praxistauglich gewesen. Arbeitgeberpflicht wäre es gewesen, die Arbeitnehmer über die Wetteraussichten zu informieren und in den Gebrauch von Sonnenschutzmitteln einzuweisen. Kentzler: "Es besteht bereits ausreichender Schutz vor Gefährdung durch die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes, der Arbeitsstättenverordnung und der Unfallverhütung." Das Ministerium trägt den Bedenken des Handwerks nun Rechnung und wird wie in der europäischen Richtlinie gefordert, nur die künstliche optische Strahlung, also z. B. Laserlicht, in die Gesetzgebung aufnehmen.
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)
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