Hoppe: Embryonen sind keine Rohstofflieferanten
(Berlin) Statement von Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer, zur derzeitigen Embryonen-Debatte:
In Deutschland darf eine Eizelle nur zur Herbeiführung einer Schwangerschaft künstlich befruchtet werden. Die Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken ist nach dem Embryonenschutzgesetz verboten. An diesem Verbot darf auch nicht gerüttelt werden. Es ist im höchsten Maße verwerflich und ethisch in keiner Weise zu rechtfertigen, menschliches Leben nur deshalb zu erzeugen, um "Bio-Rohstoffe" zu gewinnen.
Die jetzt bekannt gewordenen Experimente amerikanischer Wissenschaftler sind darauf angelegt, Embryonen zu Rohstofflieferanten zu degradieren. Die Wissenschaftler machen sich damit zu Herren über Leben und Tod menschlicher Embryonen. Ihr Vorgehen widerspricht elementaren ethischen Grundsätzen und internationalen Übereinkünften wie der Menschenrechtskonvention zur Biomedizin des Europarates. Die befruchtete, entwicklungsfähige Eizelle ist und bleibt schützenswertes menschliches Leben, das nicht zur Disposition gestellt werden darf.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) e.V.
Herbert-Lewin-Str. 1
50931 Köln
Telefon: 0221/40040
Telefax: 0221/4004388
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
- Stellungnahme der AkdÄ zu Eptinezumab (Migräneprophylaxe) (Vyepti®) - frühe Nutzenbewertung § 35a SGB V
- Mögliche Medikationsfehler bei der Einnahme von Paxlovid™
- Auch in Corona-Zeiten an die Ausbildung denken / Bundeszahnärztekammer und Verband medizinischer Fachberufe erinnern an die Bedeutung der Zahnmedizinischen Fachangestellten für die Praxis