Pressemitteilung | IG Metall - Industriegewerkschaft Metall

IG Metall gegen Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe

(Frankfurt/Main) - Anlässlich der jüngsten Äußerungen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes hat sich die IG Metall gegen eine Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe ausgesprochen. Eine stärkere Zusammenarbeit der Arbeits- und Sozialämter sei allerdings sinnvoll, sagte IG Metall-Vorstandsmitglied Horst Schmitthenner am Freitag in Frankfurt.

In der Tat sei ein nicht zu unterschätzender Anteil des Sozialhilfebezuges durch Arbeitslosigkeit bedingt. Gleichwohl verfügten die Sozialämter in der Fläche überhaupt nicht über das arbeitsmarktpolitische Know-how, um einen relevanten Beitrag zur Reintegration Erwerbsloser in den regulären Arbeitsmarkt zu leisten. Dies müsse Aufgabe der Arbeitsämter bleiben. Bereits deswegen sei es systemgerecht, Erwerbslose, die früher Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt hätten, auch mit Ansprüchen auf Arbeitslosenhilfe auszustatten.

Schmitthenner wandte sich gegen Überlegungen des Städte- und Gemeindebundes, den noch in Resten bestehenden Zumutbarkeitsschutz für Arbeitslosenhilfebezieher zu beseitigen. Das schaffe keine zusätzliche Arbeit, sondern zwinge lediglich immer mehr Menschen, Arbeit zu Billiglöhnen anzunehmen. Dies führe zu einer weiteren Senkung des Lohnniveaus und damit verbunden zu geringeren Einnahmen beim Fiskus und den Sozialkassen, warnte Schmitthenner.

Der Gewerkschafter verwahrte sich gegen eine pauschale Diskreditierung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und deren Ersetzung durch Niedriglohnsubventionen. Er wies darauf hin, dass bereits seit Jahren die Zahl der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen rückläufig sei und in Westdeutschland kaum noch eine Rolle spiele. Ferner habe das Bündnis für Arbeit Modellprojekte zur Niedriglohnsubventionierung beschlossen. Die ersten Zwischenauswertungen dieser Projekte legten keineswegs den Schluss nahe, dass ihre flächendeckende Ausweitung arbeitsmarktpolitisch sinnvoll sei.

Schmitthenner: " Wir sollten uns lieber darauf konzentrieren, die bisherigen Modellversuche - sowohl zur Niedriglohnsubventionierung als auch zur Zusammenarbeit von Arbeits- und Sozialämtern - auszuwerten und auf der Umsetzung des Job-Aktiv-Gesetzes bestehen."

Quelle und Kontaktadresse:
Industriegewerkschaft Metall (IGM) Lyoner Str. 32 60528 Frankfurt Telefon: 069/66930 Telefax: 069/66932843

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