Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
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Insolvenz-Gläubiger früher einbeziehen

(Berlin) - Gläubiger sehen sich in Insolvenzverfahren von vielen wichtigen Entscheidungen ausgeschlossen. Leere Säle bei den Gläubigerversammlungen bei Arcandor, Karstadt und Quelle sprechen Bände. Gläubiger werden erstmals eingeladen an Entscheidungen mitzuwirken, wenn seit einer Insolvenzantragstellung schon 5 bis 6 Monate vergangen sind.

Die Fachleute auf dem 7. Deutschen Insolvenzrechtstag in Berlin fordern deshalb eine frühzeitigere Einbeziehung in verfahrensrelevante Abläufe. "Sanierung durch Insolvenzplan, Fortführung des Unternehmens, die Bestätigung des vom Gericht eingesetzten vorläufigen Insolvenzverwalters, gegebenenfalls die Weichenstellung für eine Eigenverwaltung: alles entscheidende Fragen einer erfolgreichen Sanierung durch Insolvenz," stellt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltvereinverein (DAV), Rechtsanwalt Horst Piepenburg, Düsseldorf, fest. "Es geht immer um das Geld der Gläubiger. Deshalb müssen sie früher Einfluss nehmen können."

Der Deutsche Insolvenzrechtstag ist eine Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft für Insolvenzrecht und Sanierung im DAV. 800 Teilnehmer diskutieren derzeit in Berlin Probleme und Lösungen zur Unternehmenserhaltung und Restrukturierung. Die Arbeitsgemeinschaft hat knapp 1.200 Mitglieder.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Swen Walentowski, Pressesprecher Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: (030) 7261520, Telefax: (030) 726152190

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