Pressemitteilung | Ingenieurtechnischer Verband für Altlastenmanagement und Flächenrecycling e.V. (ITVA)

ITVA begrüßt Novellierung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung

(Berlin) - Der Ingenieurtechnische Verband Altlasten begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung zur Änderung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV). Seine Mitglieder unterstützen die Zielsetzung, die BBodSchV fortzuentwickeln und an die praktischen Bedürfnisse des Vollzugs anzupassen, nachdrücklich und sind bereit, sich mit ihrem know-how aktiv daran zu beteiligen.

Der ITVA, der mit seinen Mitgliedern die Praxis der Altlastensanierung (nachsorgender Bodenschutz) sowie des Flächen- und Liegenschaftsrecyclings repräsentiert, hält Ergänzungen und Klarstellungen in der BBodSchV nach mehr als fünf Jahren nach In-Kraft-Treten für dringend erforderlich:

"Der ITVA unterstützt bundeseinheitliche Regelungen, die einen sicheren Handlungsrahmen abstecken, Verantwortlichkeiten eindeutig regeln und für eine angemessene Berücksichtigung des Einzelfalles die erforderlichen Ermessens- und Handlungsfreiräume belassen", betont Prof. Dipl.-Ing. Harald Burmeier, Erster Vorsitzender des ITVA. "Die Novellierung muss einen Beitrag zur Entbürokratisierung und Deregulierung leisten und einen praxistauglichen, effizienten Vollzug ermöglichen. Von entscheidender Bedeutung sind hierbei sowohl die Beibehaltung der Umweltstandards als auch die Harmonisierung der Prüf- und Bewertungsmaßstäbe nach der aktuellen Rechtssprechung unter Einbeziehung des Wasser-, des Abfall- und des Bodenschutzrechts“.

Konkreten Handlungsbedarf sieht der ITVA u.a. für folgende Themenbereiche:

- Aktualisierung des Anhangs 1 der BBodSchV in Anpassung an den fortgeschrittenen Entwicklungsstand von Methodiken

- Konkretisierung von Sickerwasserprognose, Probennahme und Bodenluftmessungen

- Überprüfung der Maßnahmen- und Prüfwerte des Anhangs 2 der BBodSchV auf ihre Aktualität

- Harmonisierung der Prüfwerte mit den aktuellen Geringfügigkeitsschwellenwerten der Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) für ein ausgewähltes Stoffspektrum sowie Einführung geeigneter Anwendungsregeln

- Einführung verbindlicher Definitionen für natürliche Schadstoffminderungsprozesse (NA/MNA) und Prüfung, ob und wie diese bei der Altlastenbearbeitung zu berücksichtigen sind

- Einführung bundeseinheitlicher Regelungen zur Verwendung von Bodenmaterial zu bodenähnlichen Zwecken auf der Grundlage der Regelungen der Bund-/Länderarbeitsgemeinschaften (LAGA, LAWA, LABO) vom September 2005.

- Insbesondere im Hinblick auf die von der EU-Kommission angekündigte Bodenschutzstrategie und Bodenrahmenrichtlinie ist die Ergänzung von Maßnahmen gegen Winderosion und Bodenverdichtung sowie die Schaffung von Regelungen zur Entsiegelung von Flächen unter Klarstellungsbedarf für die Anwendung des Bodenschutzrechts im Bereich des Planungsrechts im Vollzug als relevant anzusehen.

Der ITVA hat dem federführenden Bundesumweltministerium aus Anlass der Novellierung eine ausführliche Stellungnahme übermittelt und seine aktive Mitwirkung bei der weiteren Ausgestaltung angeboten.

Quelle und Kontaktadresse:
Ingenieurtechnischer Verband Altlasten e.V. (ITVA) Pressestelle Pestalozzistr. 5-8, 13187 Berlin Telefon: (030) 48638280, Telefax: (030) 48638746

(bl)

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