Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)
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Kentzler: "Kleine Handwerksunternehmen von Bilanzierungspflichten befreien!" / Handwerk appelliert vor der Abstimmung am 25. Februar an das Europäische Parlament

(Brüssel) - Die Europäische Kommission will Kleinstunternehmen von aufwändigen Bilanzierungspflichten befreien. Diese Ausnahmeregelung soll nach Vorstellung der Europäischen Kommission für alle Kapitalgesellschaften gelten, die weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von maximal 1 Million Euro erwirtschaften. Für das Finanzamt würde dann eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung ausreichen.

Derzeit befindet sich der Vorschlag zur Beratung und Abstimmung im Europäischen Parlament. Die Abstimmung steht am 25. Februar an. Otto Kentzler, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), appelliert an die Europa-Abgeordneten: "Stimmen Sie zu und zeigen Sie so, dass Europa Ernst macht mit dem Bürokratieabbau." Unterstützung findet der Vorschlag auch bei Edmund Stoiber, der die Hochrangige Gruppe unabhängiger Interessenvertreter im Bereich Verwaltungslasten leitet.

Der Vorschlag geht auf den sogenannten Small Business Act (SBA) zurück, der bereits 2008 von den Mitgliedstaaten beschlossen wurde und konkrete Maßnahmen zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen vorsieht. Für Kentzler liegen die Vorteile einer solchen Ausnahmeregelung auf der Hand: "Die Bürokratieentlastung käme nicht nur den Betrieben zugute, sondern wäre zur Stabilisierung des gesamten Mittelstands von großer Bedeutung." Denn die Europäische Kommission beziffert das Einsparungspotential EU-weit auf insgesamt 6,3 Milliarden Euro, pro Betrieb sind das im Schnitt 1200 Euro.

Sollte das Europäische Parlament für die Befreiung von Kleinstunternehmen votieren, steht noch die Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten aus. Wenn beide Gesetzgeber zugestimmt haben, kann jedes EU-Land selber entscheiden, ob die Ausnahmeregel in nationales Recht umgesetzt wird oder nicht. Die deutsche Bundesregierung hat bereits angekündigt, dass sie von der Möglichkeit Gebrauch machen will.

Die Entscheidung der Mitgliedstaaten im EU-Ministerrat ist wegen der derzeitigen Ablehnung einiger Länder, wie beispielsweise Frankreich, Italien und Belgien, allerdings noch ungewiss. Kritiker der Ausnahmeregelung sehen vor allem die europäische Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse gefährdet. Experten weisen jedoch darauf hin, dass kleine Unternehmen überwiegend lokal und regional ausgerichtet sind und deshalb nationale Standards für ihre Bedürfnisse völlig ausreichen. Handwerkspräsident Otto Kentzler betont, dass das europäische Bilanzrecht auf mittlere und große Unternehmen zugeschnitten ist und für Kleinstunternehmen keinen messbaren Mehrwert mit sich bringt. "Die grenzüberschreitenden Kapitalströme sind in der Regel so gering, dass die Anwendung der internationalen Standards zu keinem Gewinn an Transparenz führt", so Kentzler.

Sollte der Vorschlag der EU-Kommission angenommen werden, steht es jedem Betrieb auch weiterhin frei, einen Jahresabschluss zu machen. Dies kann beispielsweise für die Beantragung größerer Kredite notwendig sein. Für das Gros der Kleinstunternehmer würde aber eine zeitraubende und somit teure Bürokratielast entfallen.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH) Pressestelle Mohrenstr. 20/21, 10117 Berlin Telefon: (030) 20619-0, Telefax: (030) 20619-460

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