Kommunaler Arbeitgeberverband Berlin fordert Beteiligung an Gesetzgebungsverfahren
(Berlin) - Der Berliner Senat verweigert dem kommunalen Arbeitgeberverband Berlin (KAV Berlin), die Interessen seiner Mitglieder wahrzunehmen. KAV-Mitglieder, wie zum Beispiel die BVG, die Berliner Stadtreinigung und die Berliner Wasserbetriebe sind Unternehmen bzw. Teilunternehmen des Landes Berlin. Deshalb ist es absolut unverständlich, wieso der Senat den KAV Berlin, wie gerade jetzt im Fall der geplanten Änderungen der betrieblichen Mitbestimmung (Personalvertretungsgesetz) nicht in den Gesetzgebungsprozess einbezieht.
Das Personalvertretungsgesetz regelt unter anderem die Mitbestimmung in kommunalen Unternehmen. Hier plant der Senat Änderungen, die einige der großen Berliner KAV-Mitglieder, wie zum Beispiel die BVG direkt betreffen. Während der Senat die Positionen der Gewerkschaften abfragt, wurde der Arbeitgeberverband KAV Berlin dagegen nicht angehört. Dabei hatte der KAV Berlin den Senat schon seit 2005 immer wieder auf entsprechenden Änderungsbedarf hingewiesen.
Die kommunalen Unternehmen Berlins gehören zu den bedeutendsten kommunalen Unternehmen in der Bundesrepublik. Kein anderes Bundesland verfügt über so große und mitarbeiterstarke kommunale Unternehmen, wie Berlin. Der Senat wird aufgefordert, hier seine Verantwortung für seine Unternehmen wahrzunehmen. In anderen Bundesländern wie Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg und Thüringen, sind die erforderlichen Änderungen, wie etwa der einheitliche Arbeitnehmerbegriff, in den Personalvertretungsgesetzen längst umgesetzt.
Der Verband der kommunalen Arbeitgeber Berlins fordert vom Senat eine Beteiligung bei gesetzgebenden Prozessen, die die direkten Interessen seiner Mitglieder betreffen.
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