Pressemitteilung | Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Mangelhaftes Auskunftsverhalten der Anbieter von Geflügelfleisch

(Leipzig) - Bei einer bundesweiten Prüfung des Angebotes an Hähnchen- und Putenfleisch in Einzelhandelsgeschäften stellten die Verbraucherzentralen bei jedem fünften Etikett Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften fest. Katastrophal war das Ankunftsverhalten der Geflügelwirtschaft, denn nur die Hälfte der Firmen lieferte Belege für Qualitätsaussagen auf ihren Produkten. Ein Einkaufsführer mit Direktvermarkterliste für Geflügel aus artgerechter Haltung liegt in den Beratungsstellen aus.

Die Verbraucherzentralen erhoben Ende 2000 das Angebot und die Kennzeichnung von Hähnchen- und Putenfleisch in bundesweit 120 Geschäften des Lebensmitteleinzelhandels, u. a. auch in Leipzig. Von 114 verschiedenen Etiketten wurden Aussagen zur Herkunft, Qualitätssicherung, Kontrolle, Fütterung und Tierhaltung erfasst und bewertet sowie Verstöße gegen das Kennzeichnungsrecht ermittelt und darüber hinaus Auskünfte bei den Firmen eingeholt.

Jedes fünfte Etikett (22 %) war rechtlich zu beanstanden: Ein Warenschild trug eine ausschließlich französische Aufschrift. Fünfmal waren die Adressen der Anbieter nicht zu ermitteln. Auf sieben Etiketten fehlte das Veterinärkontrollzeichen oder es war unvollständig. Zwölfmal fanden sich nach EU-Vermarktungsnormen unzulässige Angaben zur Produktionsweise. Die betreffenden Firmen wurden abgemahnt.

Obwohl zwei Drittel der Etiketten Herkunftsangaben trugen, wurde bei weniger als ein Drittel die Region und noch seltener der Erzeuger (17 %) angegeben. Wünschenswert wäre die Angabe des Erzeugers mit Angabe der Region (Bundesland) und der unabhängigen Kontrolle. Staatliche oder private Herkunfts- und Qualitätssiegel suggerierten oft zusätzliche Qualitätsmerkmale, obwohl dies nicht zwangsläufig der Fall war, wie die Überprüfung der Siegel und Anbieterinformationen ergab. Nur sehr wenig Etiketten (15 von 114) waren mit definierten, extensiven und artgerechteren Haltungsverfahren (Öko-Erzeugung oder EU-Vermarktungsnormen) gekennzeichnet.

Lediglich die Hälfte der angeschriebenen Firmen lieferten Belege für ihre Werbeaussagen: Von den 19 Firmen mit insgesamt 32 Marken antworteten nur 10 Unternehmen mit 16 Marken. Damit bleiben Werbeaussagen zur Haltung und Fütterung von Geflügel häufig leere Worthülsen. Außerdem ist das Auskunftsverhalten der Firmen aus Verbrauchersicht katastrophal.

Die gefundenen Mängel weisen darauf hin, dass die Geflügelanbieter teilweise ihre Sorgfaltspflichten vernachlässigen und Vollzugsdefizite bei der Lebensmittelüberwachung bestehen. Das Recht der Verbraucher auf Information gemäß § 153 EG-Vertrag scheint ein großer Teil der Geflügelanbieter nicht ernst zu nehmen. Deshalb ist eine schnelle Verabschiedung des geplanten Verbraucherinformationsgesetzes mit einer Auskunftspflicht für Anbieter vonnöten.

Den Kurzratgeber "Appetit auf Huhn und Pute" mit wichtigen Hinweisen zur Kennzeichnung und regionaler Direktvermarkterliste gibt es kostenlos bei den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale.

Der Untersuchungsbericht "Markterhebung zur Kennzeichnung von Geflügelfleisch" kann für 5,00 Euro in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen erworben werden. Unter der Telefonnummer 01805/797777 können die Adressen der Beratungsstellen erfragt und der Bericht inklusive Versandkosten für 7,00 Euro geordert werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucher-Zentrale Sachsen e.V. Bernhardstr. 7 04315 Leipzig Telefon: 0341/6888080 Telefax: 0341/6892826

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