NAV-Virchow-Bund fordert Anschubfinanzierung für Ärzte-Netze
(Berlin) - Bei der anstehenden Gesundheitsreform muss eine besondere Förderung von bestehenden und entstehenden Ärztenetzen festgeschrieben werden. Der Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands fordert daher eine Anschubfinanzierung für vernetzte ambulante Versorgungsstrukturen in der Form des 2006 ausgelaufenen Modells für die Integrierte Versorgung. Dabei sollten insbesondere Praxisnetze aus Modellvorhaben (§ 63 SGB V) sowie Praxisnetze in Strukturverträgen (§ 73a SGB V) unterstützt werden. Nur so lässt sich das nachgewiesene Innovationspotential von vernetzten Strukturen nutzen und eine moderne, patientenorientierte und wirtschaftliche ambulante Versorgung für die derzeit rund 14 Millionen in Ärztenetzen behandelten Patienten weiterentwickeln.
Die teils seit über zehn Jahren bestehenden Netze sind Keimzellen für neue Versorgungsideen und einen reibungsloseren Behandlungspfad zwischen Haus- und Fachärzten sowie zwischen Klinik und Praxis. Viele Projekte entstanden durch die 2004 begründete Integrierte Versorgung (§ 140a SGB V) und wurden wissenschaftlich begleitet. Dadurch wurde mittlerweile belegt, dass die Versorgungsqualität verbessert und vorhandene Mittel effizienter eingesetzt wurden.
Das Auslaufen der Anschubfinanzierung für die Integrierte Versorgung im Jahre 2006 und die Einführung neuer Wettbewerbselemente wie Hausarztverträge haben inzwischen einen Innovationsstau innerhalb der Netze bewirkt, der nur durch neue Anreize überwunden werden kann. Dazu soll nach den Vorstellungen des NAV-Virchow-Bundes ein "Innovations-Etat" in Form einer Anschubfinanzierung nach dem Vorbild der Integrierten Versorgung bereitgestellt werden. Dabei wird ein prozentualer Anteil des regionalen (ambulanten) Gesamtbudgets für neue Verträge für Praxisnetze aus Modellvorhaben (§ 63 SGB V) sowie für Praxisnetze in Strukturverträgen (§ 73a SGB V) und Verträge zur Integrierten Versorgung in Netzen (§ 140 SGB V) einbehalten. Dadurch sollen die Kassen dazu bewegt werden, mutiger als bislang Verträge einzugehen und sie auch auf längere Frist anzulegen. Die niedergelassenen Ärzte haben oftmals bereits Verantwortung für die regionale Versorgung der Patienten jenseits der kollektivvertraglichen Fesseln übernommen. Dies muss - wie zuletzt auch von der Konferenz der Ländergesundheitsminister gewünscht - ausgebaut werden.
Hintergrund:
Der NAV-Virchow-Bund unterstützt seit über 30 Jahren kooperative Formen der ärztlichen Berufsausübung, unter anderem fachübergreifende Gemeinschaftspraxen und Ärztenetze. Aus der Mitte des Verbandes sind zahlreiche heute erfolgreich tätige Ärztenetze entstanden. Der Verband bündelt die Interessen der Ärztenetze unter anderem durch regelmäßige Netzkonferenzen und durch die Bereitstellung der Internetplattform www.deutsche-aerztenetze.de. Nach Schätzungen des NAV-Virchow-Bundes existieren in Deutschland heute rund 400 Ärztenetze, in denen etwa 14 Millionen Patienten behandelt werden.
Quelle und Kontaktadresse:
NAV-Virchow-Bund Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands, Bundesgeschäftsstelle Berlin
Klaus Greppmeir, Hauptgeschäftsführer
Chausseestr. 119b, 10115 Berlin
Telefon: (030) 2887740, Telefax: (030) 28877413
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