Pressemitteilung | Verbraucherzentrale Bayern e.V.

Neue Regelungen für digitale Produkte

(München) - Das gilt ab Januar bei Software, E-Books und Co.

Ab dem 1. Januar 2022 erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher neue Rechte bei digitalen Angeboten. Wenn das E-Book, die App oder der Streamingdienst nicht richtig funktionieren, können sich Verbraucher nun auf explizit gesetzlich geregelte Gewährleistungsrechte berufen. "Nutzer können nun ausdrücklich eine Nachbesserung verlangen, den Preis mindern oder sogar den Vertrag beenden", sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Auch für digitale Waren wie Smartphones, Navigationsgeräte oder Smartwatches gelten neue Regelungen. Macht etwa die Software Probleme, wird es künftig einfacher, klassische Käuferrechte durchzusetzen. "Durch die neuen Regelungen werden Verbraucher bei der Nutzung von digitalen Produkten oder beim Kauf von smarten Geräten besser geschützt", so die Verbraucherschützerin weiter.


Hersteller künftig zu Updates verpflichtet

Komplett neu sind Updatepflichten für Anbieter. Diese müssen funktionserhaltende und der Sicherheit dienende Updates bereitstellen, damit digitale Produkte und Waren nutzbar bleiben. Über diese Aktualisierungen müssen Verbraucher zudem informiert werden. "Spannend bleibt die Frage, wie lange Updates tatsächlich zur Verfügung gestellt werden müssen", sagt Tatjana Halm. Im Gesetz richtet sich die Länge nach einer "vernünftigen Erwartung der Verbraucher". "Wie lange das bei einzelnen Produkten tatsächlich ist, wird sich durch die Rechtsprechung festigen müssen", so Halm weiter. Mit den neuen Regelungen setzt der deutsche Gesetzgeber zwei EU-Richtlinien um.

Weitere Tipps zum Thema Gewährleistung gibt es im Podcast "Die Verbraucherhelden" in der Folge "Kenne deine Rechte - Garantie und Gewährleistung". Zu finden bei allen gängigen Podcast-Anbietern.

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Bayern e.V. Pressestelle Mozartstr. 9, 80336 München Telefon: (089) 55 27 94-0, Fax: (089) 537553

(mn)

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