Pressemitteilung | (tlv) thüringer lehrerverband

Niemand hat die Absicht, eine Schule zu schließen ... ?! / tlv erzürnt über öffentliche Aussage der Kultusministerin

(Erfurt) - Mit scharfen Worten reagierte der tlv thüringer lehrerverband auf die Aussage von Kultusministerin Klaubert gegenüber dem mdr, in der sie die in der vergangenen Woche aufgetauchten Entwürfe für die verbindliche Festlegung von Mindestschülerzahlen dementiert. "Was die Ministerin da im Fernsehen geäußert hat, ist so widersprüchlich, dass sich uns sehr ernste Fragen aufdrängen", so der Landesvorsitzende Rolf Busch. Der tlv sei wütend und enttäuscht darüber, dass bei einem so wichtigen Thema wie der Zukunft der Thüringer Schullandschaft nicht mit offenen Karten gespielt werde.

Vor wenigen Tagen war ein als vertraulich eingestufter Entwurf für eine Verordnung aufgetaucht, die für alle Schularten im Freistaat verbindliche Mindestschülerzahlen festlegen soll. Der tlv äußerte sich entsprechend kritisch, denn die Umsetzung der Verordnung könnte das Aus für mindestens ein Drittel der Thüringer Schulen bedeuten. In einer ersten Stellungnahme von Ministeriumssprecher Gerd Schwinger hieß es, die Ministerin habe diesen Entwurf noch gar nicht gesehen, geschweige denn abgesegnet. "So weit, so gut, mag sein, dass sich das auf der Arbeitsebene im Ministerium so gestaltet", räumt Busch ein. "Doch was die Ministerin am Abend des 12. Februar im mdr Thüringen Journal äußerte, ist mehr als fragwürdig."

Wortwörtlich sagte die Ministerin: "Mindestgrößen sind überhaupt nicht zur Debatte stehend im Moment". Dies, so Busch, stehe jedoch im klaren Widerspruch zu dem Referentenentwurf für eine Änderung des Thüringer Schulgesetzes, mit der sich das Kabinett derzeit befasst. Der Entwurf wurde dem tlv Anfang Dezember durch das Kultusministerium offiziell zugestellt, mit der Bitte um Stellungnahme. Er sieht vor, das Ministerium dazu zu ermächtigen, zukünftig per Rechtsverordnung "Aussagen zu Klassen- und Schulgrößen" zu treffen. Wie der tlv in Erfahrung brachte, wurde er zu demselben Zweck zusammen mit einem Anschreiben von der Leitung der Staatskanzlei auch an alle Landtagsfraktionen geschickt.

Wörtlich heißt es in dem Gesetzesentwurf: "Das für das Schulwesen zuständige Ministerium wird ermächtigt, die für einen geordneten Schulbetrieb erforderliche Anzahl von Parallelklassen (Mindestzügigkeit) und Schülermindest- und Schülerhöchstzahlen für Schulen, Jahrgangsstufen, Klassen, Kurse und Lerngruppen [...] durch Rechtsverordnung zu regeln."

Diese Formulierung, so der tlv-Landesvorsitzende, sei unmissverständlich. Des Weiteren sei es unmöglich, dass die Ministerin diesen Gesetzesentwurf nicht kennt, der dem Kabinett bereits seit zwei Monaten vorliegt. "Und das ist auch kein Problem, das sich durch die Arbeitsebene erklären lässt." Es dränge sich nun die Frage auf, warum sie überhaupt einen solchen Entwurf auf den Weg bringt, wenn sie angeblich gar nicht vorhat, Schülermindestzahlen festzulegen. "Aber wenn sie diese Absicht nicht hat, ist es umso besser", erklärt Busch. "Nun erwarten wir jedoch, dass sie den Gesetzesentwurf für diese Ermächtigung umgehend öffentlich zurücknimmt.

Quelle und Kontaktadresse:
tlv thüringer lehrerverband Pressestelle Tschaikowskistr. 22, 99096 Erfurt Telefon: (0361) 6021323, Fax: (0361) 6021324

(sy)

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