Pressemitteilung | UVB - Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e.V. (UVB)

Öffentlich geförderte Beschäftigung darf nicht zu Lasten von regulär Beschäftigten gehen Berliner Verbände und Kammern appellieren an Senat

(Berlin) - Die Berliner Wirtschaft hat sich auf sieben wesentliche Eckpunkte verständigt, mit denen künftige Arbeitslosengeld-II-Bezieher wieder in Beschäftigung gebracht werden sollen.

Die Verbände und Kammern, die Hartz-IV grundsätzlich unterstützen, legen dabei insbesondere Wert darauf, dass geförderte Projekte nicht zum Nachteil von regulär Beschäftigten eingerichtet werden. Dies betrifft insbesondere Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, die in direkter Konkurrenz zu gewerblichen Unternehmen und ihren Produkten stehen, also sogenannte "Marktersatzmaßnahmen".

Stattdessen fordert die Wirtschaft den Berliner Senat auf, bereitstehende Mittel zur Förderung von Neueinstellungen als Eingliederungszuschüsse an Betriebe auszureichen. Darüber hinaus sollten die Gelder für betriebsindividuelle Bildungsgutscheine sowie die Qualifizierung von Jugendlichen und für Existenzgründer eingesetzt werden.

Bei Förderungen der bereits erwähnten "Marktersatzmaßnahmen" erwarten Verbände und Kammern eine klare Ausrichtung zu Gunsten regulärer Beschäftigung. Dies bedeutet, dass entsprechende Projekte möglichst in Kooperation mit gewerblichen Betrieben durchgeführt und nur einfachste Tätigkeiten staatlichen Beschäftigungsgesellschaften überlassen werden.

Das vollständige Sieben-Punkte-Papier "Eckpunkte zur Eingliederung von Arbeitslosengeld-II-Empfängern in Arbeit finden Sie im Internet unter www.uvb-online.de.

Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e.V. (UVB) Thorsten Elsholtz, Abteilungsleiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Am Schillertheater 2, 10625 Berlin Telefon: 030/310050, Telefax: 030/31005166

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