Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)

Philipp: Veräusserungsgewinne aus den Jahren 1999 und 2000 dürfen nicht diskriminiert werden

(Berlin) – Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) beurteilt den am 16. August verabschiedeten Kabinettsentwurf des Steuersenkungs-Ergänzungsgesetzes als nicht vollständige Umsetzung des Entschließungsantrags des Bundesrats vom 14. Juli 2000. "Die Wiedereinführung des halben Steuersatzes auf Veräußerungsgewinne bei Personenunternehmen muss auch für die Jahre 1999 und 2000 gelten", forderte ZDH-Präsident Dieter Philipp in Berlin.

Viele mittelständische Personenunternehmer hatten keine Möglichkeit, die Veräußerung ihres Betriebes noch vor dem 31.12.1998 abzuschließen oder danach auf eine Korrektur des § 34 EStG zu warten. So seien zahlreiche Inhaber von KfZ-Betrieben durch Kündigung ihres Händlervertrages gezwungen gewesen, ihre Unternehmen unter Aufdeckung der stillen Reserven aufzugeben oder schnell zu veräußern. "Es ist ungerecht, dass beispielsweise ein verheirateter Unternehmer für den Verkauf seines Betriebes in den Jahren 1999/2000 bei einem Veräußerungsgewinn von 500.000 DM und weiterer Einkünfte i.H.v. 90.000 DM rund 213.000 DM Einkommensteuer zu zahlen hat gegenüber 121.000 DM bei einem Verkauf in 2001", erklärte Philipp. Daher müsse die Neuregelung wahlweise auch für diese "Altfälle" Anwendung finden.

Philipp erinnerte die Bundesregierung an ihr Versprechen, die Überarbeitung der AfA-Tabellen sachgerecht und unter Beteiligung der Wirtschaft durchzuführen. Bislang lägen noch nicht einmal die überarbeiteten Entwürfe vor, obwohl die neuen AfA-Tabellen bereits zum 1. Januar 2001 in Kraft treten sollen.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH) Mohrenstr. 20 /21, 10117 Berlin Telefon: 030/206190 Telefax: 030/20619460

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