Pressemitteilung | k.A.

Positivliste nicht EU-konform

(Frankfurt) – Die geplante Positivliste für Arzneimittel widerspricht nach Auffassung des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI) europäischen Vorschriften. Der Verband, der rund 300 Arzneimittelhersteller vertritt, hat die Kommission der Europäischen Gemeinschaft auf Verstöße gegen die Transparenzrichtlinie aufmerksam gemacht und sie zum Einschreiten aufgefordert. Dies gab BPI-Hauptgeschäftsführer
Dr. Hans Sendler heute in Frankfurt bekannt. Die Beschwerde richtet sich gegen eine Verletzung der Transparenzrichtlinie. Im Herbst 1999 hatte die EU-Kommission Österreich wegen eines ähnlich gelagerten Falls ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

Derzeit erarbeitet eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission eine Vorschlagsliste für die Positivliste aus, die vom Bundesgesundheitsministerium zum 1. Juli 2001 in Kraft gesetzt werden soll. Nur Medikamente, die auf dieser Liste stehen, dürfen die Ärzte den Patienten noch verordnen.

Der BPI-Hauptgeschäftsführer betonte, Ziel des BPI sei es unverändert, die Positivliste zu verhindern. Sie schränke das Arzneimittelangebot für den Patienten ein, ohne die Qualität oder die Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung zu erhöhen. Das mindeste, was die Pharma-Unternehmen erwarten könnten, sei eine rechtlich einwandfreie Grundlage und Transparenz über die Entscheidungskriterien für eine solche Liste. Bei der jetzigen gesetzlichen Regelung sei dies nicht der Fall.

Die Transparenzrichtlinie schreibe vor, dass die Hersteller Anträge auf Aufnahme ihrer Produkte in die Liste stellen können und über diese Anträge in einer vorgeschriebenen Frist entschieden wird. Auch über die Herausnahme eines Medikaments aus der Liste müsse ein Hersteller informiert werden.

Nach den deutschen Regelungen wird die Liste verordnungsfähiger Arzneimittel autonom durch das Institut für die Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung zusammengestellt, ohne dass die Hersteller Zugang zu diesem Verfahren hätten. Nur ihre Verbände können Stellungnahmen abgeben. Klagen gegen die Arzneimittelliste seien erst dann möglich, wenn sie in Kraft gesetzt sei. Rechtliche Schritte hätten zudem keine aufschiebende Wirkung. Damit sei der von der Transparenzrichtlinie geforderte wirksame Rechtsschutz in Deutschland nicht gewährleistet.

Dr. Sendler warnte vor falschen Hoffnungen auf die Wirkung einer Positivliste. Die Patienten müssten mit Unterversorgung rechnen. Die Finanzprobleme des Gesundheitswesens würden nicht gelöst. Trotz Positivliste kämen die Ärzte nicht aus ihrer Budgetfalle heraus.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) Karlstr. 21, 60329 Frankfurt Telefon: 069/25560 Telefax: 069/237813

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