Pressemitteilung | Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Privaten Altersvorsorge: Vertragsabschlüsse nicht übereilen

(Leipzig) - „Was lange währt, wird endlich gut“, sagt ein altes Sprichwort. So gesehen müssten die neuen gesetzlichen Regelungen zur Förderung der privaten Altersvorsorge ein voller Erfolg werden. Eins steht schon fest, die „Riester – Rente“ wird für die Finanzwirtschaft zu einem Riesengeschäft werden. Damit sich der Erfolg nicht nur auf staatlicher und unternehmerischer Seite, sondern tatsächlich auch bei den Verbrauchern einstellt, sollten diese sich unbedingt vor dem Abschluss eines Altersvorsorge-Vertrages von Verbraucherschützern beraten lassen. Die Anbieterinformationen der seit Wochen in den Startlöchern stehenden Banken, Sparkassen und Versicherungsgesellschaften empfehlen sich nicht als alleinige Grundlage für eine Entscheidung. Ein übereilter Vertragsabschluss kann sich sonst als Fehlinvestition mit erheblichen finanziellen Auswirkungen im Alter auswirken.

Zur Vorsicht raten die Verbraucherschützer insbesondere bei Angeboten zur Umstellung bestehender Versicherungsverträge. Gleiches gilt für den Neuabschluss von Verträgen, die eventuell noch nicht alle Förderkriterien erfüllen und deshalb mit der Option auf eine Umstellung im Jahr 2002 ausgestattet sind. Neben zusätzlichen Umstellungskosten, die dem Verbraucher entstehen können, sollen für diese Altverträge die neuen gesetzlichen Regelungen nicht im gleichen Umfang gelten. Dies bezieht sich zum Beispiel auf die Informationspflichten der Anbieter vor Vertragsabschluss über die Abschluss- und Vertriebskosten. Da diese unterschiedlich hoch sind und sich auf die Rendite des Sparvertrages auswirken, braucht der Verbraucher diese Information für seine Auswahl. Darüber hinaus werden bei bereits laufenden Versicherungsverträgen diese Kosten gleich am Vertragsanfang in voller Höhe fällig, was ebenfalls die Rendite maßgeblich beeinflusst. Nach neuem Recht müssen bei Altersvorsorgeverträgen die in Ansatz gebrachten Abschluss- und Vertriebskosten über mindestens 10 Jahre verteilt werden, was bedeutend kundenfreundlicher ist.

Die künftig geförderten Produkte sind auch nicht alle gleich, sondern unterscheiden sich trotz staatlicher Vorgaben in ihrem Charakter deutlich voneinander. Die vorgesehene amtliche Zertifizierung stellt keine Bewertung des Anbieters dar und ist auch kein Gütesiegel für eine gute Produktqualität. Für den Verbraucher kommt es somit entscheidend darauf an, bei welcher Gesellschaft er einen Bank-, Fonds- oder Versicherungssparplan führt.

Die Verbraucher-Zentrale Sachsen bietet bereits seit einem reichlichen Jahr eine komplexe Beratung zur privaten Altersvorsorge an. Dabei wird Wert darauf gelegt, dass private Altersvorsorge nicht allein mit dem Abschluss eines Sparvertrages erledigt ist. Wer sich jetzt anbieterunabhängig informiert, kann auch die neue staatliche Förderung ab 2002 mittels eines gut ausgewählten Altersvorsorgevertrages optimal nutzen.

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucher-Zentrale Sachsen e.V. Bernhardstr. 7 04315 Leipzig Telefon: 0341/6888080 Telefax: 0341/6892826

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