Pressemitteilung | Kommunaler Arbeitgeberverband Berlin (KAV Berlin)

"Rentenversicherungsträger schließen sich als "Deutsche Rentenversicherung" zusammen / Einsparungen von bis zu 350 Mio. Euro erwartet

(Berlin) - Der Bundestag hat am 07. Oktober einstimmig in 2./3. Lesung ein Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung beschlossen. Danach schließen sich die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), die 22 Landesversicherungsanstalten sowie die Bundesknappschaft (für Bergleute), die Bahnversicherungsanstalt und die Seekasse unter dem Namen "Deutsche Rentenversicherung" zusammen.

Das Gesetz geht auf einen Entwurf der Bundesregierung zurück, der in enger Abstimmung mit den Ländern erarbeitet wurde. Bundessozialministerin Ulla Schmidt: "Dies ist ein historischer Tag für die gesetzliche Rentenversicherung. Mit der Organisationsreform werden Wirtschaftlichkeit, Effektivität und Bürgernähe der Rentenversicherung verbessert. Zugleich wird diese an die Erfordernisse einer modernen und effizienten Verwaltung angepasst. Innerhalb der ersten fünf Jahre nach Umsetzung der Reform wird der Anteil der Verwaltungs- und Verfahrenskosten um 10 Prozent gesenkt. Das entspricht rund 350 Mio. Euro."

Das Gesetz enthält folgende Kernpunkte:

- Künftig wird ein einheitlicher Arbeitnehmerbegriff gelten. Die überholte Unterscheidung zwischen Arbeiterrentenversicherung und Angestelltenversicherung wird aufgegeben. Alle Rentenversicherungsträger schließen sich unter dem Namen "Deutsche Rentenversicherung" zur allgemeinen Rentenversicherung zusammen.

- Durch eine neue Versichertenzuordnung werden stabile Rahmenbedingungen für alle Rentenversicherungsträger geschaffen.

- Die Steuerung und Koordinierung innerhalb der Rentenversicherung wird gestärkt. Zu diesem Zweck werden der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger und die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte zur neuen "Deutschen Rentenversicherung Bund" zusammengeschlossen. Bei ihr werden wichtige Grundsatz- und Querschnittsangelegenheiten mit verbindlicher Entscheidungskompetenz gegenüber den Trägern gebündelt. Die Regionalträger werden in die Beschlussfassung der Deutschen Rentenversicherung eingebunden.

- Alle Rentenversicherungsträger nehmen an einem Benchmarkingprozess teil, der vorhandene Einsparpotenziale und Optimierungsmöglichkeiten transparent macht. Die Deutsche Rentenversicherung Bund koordiniert den Wettbewerb der Träger um die beste Aufgabenerfüllung, wirkt auf die Erreichung des Einsparziels hin und berichtet dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung jährlich über die Kostenentwicklung und die Ergebnisse des Benchmarking.

- Die Zahl der Rentenversicherungsträger wird auf Bundesebene von vier auf zwei halbiert. Die Zahl der Regionalträger muss ebenfalls reduziert werden, wenn dies unter wirtschaftlichen Gesichtpunkten sinnvoll ist. Zusammenschlüsse zwischen den 22 Landesversicherungsanstalten sind bereits geplant.

- Durch eine Neuordnung der Finanzverfassung werden die tatsächlichen Zahlungsströme auf ein Minimum reduziert, Ausgleichs verfahren abgeschafft und der Aufwand für die Arbeitgeber verringert."

Quelle und Kontaktadresse:
Kommunaler Arbeitgeberverband Berlin (KAV Berlin) Welserstr. 5-7, 10777 Berlin Telefon: 030/214581-11, Telefax: 030/214581-18

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