Pressemitteilung | ADM Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.V.

Richtlinie für Studien im Gesundheitswesen veröffentlicht / Kein gesetzliches Erfordernis zum Einholen der "Dienstherrengenehmigung" / Mitwirkung am Berichten unerwünschter Arzneimittelwirkungen nur bei Wahrung der Anonymität der Teilnehmer der Studie zulässig

(Frankfurt am Main) - Die Verbände der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung in Deutschland, haben gemeinsam die "Richtlinie für Studien im Gesundheitswesen zu Zwecken der Markt- und Sozialforschung" veröffentlicht. Sie ersetzt mit ihrem Inkrafttreten am 1. Juni 2013 die "Richtlinie für Befragungen von Ärzten" aus dem Jahr 2007.

Die Richtlinie enthält verbindliche berufsständische Verhaltensregeln für alleStudien im Gesundheitswesen zu Zwecken der Markt- und Sozialforschung unabhängig von der jeweiligen Zielgruppe sowie den eingesetzten Methoden und Techniken der Datenerhebung und Datenanalyse.

Die Richtlinie regelt, dass Interviews möglichst außerhalb der Dienstzeiten und Diensträume der Teilnehmer der Studie durchzuführen sind. Wenn die Teilnehmer diesbezüglich andere Wünsche äußern, sind sie auf sich aus dem Dienstvertrag möglicherweise ergebende Pflichten hinzuweisen. Ein generelles gesetzliches Erfor-dernis zum Einholen der sogenannten "Dienstherrengenehmigung" gibt es aber nicht.

Die Mitwirkung der Forschungsinstitute am Berichten unerwünschter Arzneimittelwir-kungen bei Studien zu Zwecken der Markt- und Sozialforschung ist nur im Rahmen der berufsständischen Verhaltensregeln möglich. Insbesondere muss dabei die Anonymität der Teilnehmer ausnahmslos gewahrt werden. Die "Richtlinie für Studien im Gesundheitswesen" steht in deutscher und englischer Sprache unter www.rat-marktforschung.de als Download zur Verfügung.

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.V. (ADM) Pressestelle Langer Weg 18, 60489 Frankfurt am Main Telefon: (069) 97843136, Telefax: (069) 97843137

(tr)

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