Pressemitteilung | Kommunaler Arbeitgeberverband Berlin (KAV Berlin)
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Rückforderung Sanierungsgeld von der VBL

(Berlin) - Gespräche mit der VBL über eine außergerichtliche Einigung bezüglich geltend gemachter Rückzahlungsansprüche Beteiligter bezogen auf Sanierungsgeldzahlungen für den Zeitraum 2002 bis 2005 haben leider zu keinem tragbaren Ergebnis geführt.

Die Verhandlungen zwischen der Rechtsanwaltskanzlei Heeren und Partner in München mit der VBL über eine Musterprozessvereinbarung haben zwischenzeitlich jedoch zu einer unterschriftsreifen Fassung geführt (die VBL führt derzeit noch aus ihrer Sicht notwendige Abstimmungen durch).

Danach ist als Stichtag der 31.01.2007 (zugleich Ablauf der Einredeverzichtserklärung der VBL) vereinbart worden für die Aufnahme Beteiligter in die Musterprozessvereinbarung mit den jeweils geltend gemachten Ansprüchen. Bis zu diesem Tage müssen also von der o. g. Rechtsanwaltskanzlei gegenüber der VBL abschließend sämtliche Beteiligte der Musterprozessvereinbarung einschließlich sämtlicher erhobener Ansprüche benannt sein.

Ein späterer Beitritt einzelner VBL-Beteiligter zu dieser „Prozessgemeinschaft“ oder ein „Nachschieben“ von zunächst noch nicht geltend gemachten Rückzahlungsansprüchen für spätere Jahre (z. B. für 2003 bis 2005) ist nicht möglich. Im Falle einer Versäumung dieser Stichtags-Frist wäre dementsprechend die mit einem deutlich höheren Kostenrisiko verbundene individuelle gerichtliche Durchsetzung von Zahlungsansprüchen gegenüber der VBL notwendig.

Quelle und Kontaktadresse:
Kommunaler Arbeitgeberverband Berlin (KAV Berlin) Michael Schröter, Referent, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Goethestr. 85, 10623 Berlin Telefon: (030) 214581-11, Telefax: (030) 214581-18

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