Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bezirk Niedersachsen, Bremen und Sachsen Anhalt

Rund 623.000 Beschäftigte in Niedersachsen arbeiten zu Niedriglöhnen / DGB fordert gesetzlichen Mindestlohn als Schutzlinie

(Hannover) - Etwa 623.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mussten sich 2007 mit Bruttostundenlöhnen unterhalb der Niedriglohnschwelle von 9,62 Euro zufrieden geben. Problembranchen sind vor allem das Hotel- und Gaststättengewerbe, das Bäckereihandwerk, das Wach- und Sicherheitsgewerbe sowie der Einzelhandel. Zu diesem Schluss kommt eine Studie von Göttinger Wissenschaftlern zum Niedriglohnsektor in Niedersachsen im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Markus Krüsemann, Wissenschaftler beim Institut für Regionalforschung e.V. der Universität Göttingen, sagte heute (13. August 2009) bei der Vorstellung der Studie in Hannover: "Rund 21,5 Prozent aller knapp 2,9 Millionen abhängig Beschäftigten in Niedersachsen arbeiten im Niedriglohnsektor."

"Es besteht dringender Handlungsbedarf", sagte Hartmut Tölle, Vorsitzender des DGB in Niedersachsen, angesichts der Ergebnisse der Studie. "Den Staat kostet die Subventionierung von Niedriglöhnen durch aufstockende Hartz IV-Mittel jährlich allein in Niedersachsen die horrende Summe von 420 Millionen Euro. Es ist an der Zeit, dass die Politik endlich konsequent handelt. Der Flickenteppich-Kompromiss der Großen Koalition auf Bundesebene erfasst längst nicht alle Branchen und nützt vielen Beschäftigten nichts. Wir brauchen dringend einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von mindestens 7,50 Euro als Schutzlinie für Bereiche, in denen Tarifverträge nicht durchsetzbar sind."

Bernhard Hemsing, stellvertretender Vorsitzender des Landesbezirk Nord der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten, kritisierte die tariflosen Zustände im Bäckereihandwerk: "Stundenlöhne von vier oder fünf Euro sind keine Seltenheit. Ein Mindestlohn würde eine klare Grenze ziehen." Auch die knapp 74.000 MinijobberInnen im niedersächsischen Gastgewerbe (Stand 2008) hätten durch einen Mindestlohn von 7,50 Euro eine bessere Entlohnung. Im Hotel- und Gaststättengewerbe arbeiten schon seit Jahren mehr MinijobbeInnen als Voll- und Teilzeitkräfte. In Niedersachsen liegt der Anteil der geringfügigen Beschäftigung dabei höher als im Bundesschnitt.

Siegfried Sauer, ver.di-Landesleiter Niedersachsen-Bremen, verwies auf die niedrigen Löhne im Einzelhandel und Bewachungsgewerbe: "Diese beiden Branchen sind ein weiterer Beweis dafür, dass nicht überall die Tarifautonomie existenzsichernde Löhne gewährleistet. Auch in diesen beiden Branchen sind zudem viele Arbeitgeber nicht tarifgebunden. Nur ein gesetzlicher Mindestlohn kann Lohndumping stoppen und einen gesetzlichen Mindeststandard, wie zum Beispiel auch bei der Arbeitszeit und dem Urlaub, sichern."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund Niedersachsen - Bremen - Sachsen Anhalt (DGB) Tina Kolbeck, Pressesprecherin Otto-Brenner-Str. 7, 30159 Hannover Telefon: (0511) 126010, Telefax: (0511) 1260157

(el)

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