Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
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Staatshaftung für unseriöse Versicherungsvermittler / DAV: EU-Vermittlerrichtlinie endlich umsetzen

(Berlin) - „Wer nichts wird, wird Wirt, wem auch dieses nicht gelungen, der geht zu den Versicherungen“. Diese „Volksweisheit“ richtet sich gegen Versicherungsvermittler, die ohne Sachkenntnis und ohne Ausbildung ihre Mitmenschen zum Abschluss von Versicherungsverträgen überreden.

Handelt es sich um Versicherungsagenten, die für Versicherungsgesellschaften tätig sind, müssen die Versicherungen für unredliches Verhalten ihrer Agenten einstehen. Anders ist die Rechtslage jedoch, wenn so genannte „freie“ Versicherungsvermittler oder Makler Versicherungsverträge vermitteln. Hier gibt es bei Falschberatung allenfalls einen Schadenersatzanspruch gegen den Vermittler, der oft jedoch wegen Vermögenslosigkeit des Vermittlers nicht durchgesetzt werden kann. Besondere Vorsicht ist gegeben, wenn Versicherungsvermittler unter dem Namen ihrer Ehefrau oder unter einem Fantasienamen tätig sind.

Zum Schutz der Verbraucher hat das Europäische Parlament eine Vermittlerrichtlinie erlassen, nach der Versicherungsvermittler nur mit einer besonderen Erlaubnis tätig sein dürfen, die an folgende Voraussetzung geknüpft ist:
- eine angemessene Qualifikation des Vermittlers,
- eine Berufshaftpflichtversicherung,
- geordnete Vermögensverhältnisse,
- guter Leumund des Vermittlers.

Obgleich diese Richtlinie bis spätestens 15.01.2005 in nationales Recht umgesetzt werden musste, hat der Deutsche Gesetzgeber diese europäische Vorgabe nicht erfüllt, zumal viele Versicherer Umsatzeinbußen befürchten, wenn das Wirken von Versicherungsvermittlern in der vorgesehenen Weise eingeschränkt wird.

Der Europäische Gerichtshof hat in mehreren Entscheidungen die unmittelbare Haftung eines Mitgliedstaates gegenüber dem einzelnen betroffenen Bürger bei Nichtumsetzung einer Richtlinie bejaht.

Hierzu Rechtsanwalt Dr. Hubert W. van Bühren, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV): „Wer von einem unseriösen Versicherungsvermittler geschädigt worden ist und seinen Schadenersatzanspruch gegen diesen Vermittler oder Makler nicht durchsetzen kann, hat einen unmittelbaren Schadenersatzanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland“.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Swen Walentowski, Pressesprecher Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: (030) 7261520, Telefax: (030) 726152190

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