Telekom beherrscht Ortsnetzbereich
(Bonn) - Anfang Oktober 2000 haben die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten noch einmal den Wettbewerb beim Teilnehmeranschluss ans Netz zur Priorität erklärt und damit kurzfristige Anstrengungen für die Erreichung eines echten Wettbewerbs auch bei den Ortsnetzverbindungen versprochen. In Deutschland hatte erst vor wenigen Monaten die Monopolkommission festgestellt, dass wesentliche Wettbewerbsfunktionen im Ortsnetzbereich nicht erfüllt und die Preise für Ortsgespräche sogar gestiegen sind. Die Deutsche Telekom verfügt sowohl bei den Ortsgesprächen als auch bei den Teilnehmeranschlüssen über Marktanteile von mehr als 95 %.
Die Bundesregierung steht nun in der Pflicht, in diesem Marktbereich die aufgezeigten Hindernisse zu beseitigen. Als ein Hindernis hat die Monopolkommission den ungerechtfertigt hohen Preis für den so genannten entbündelten Zugang zum Teilnehmeranschluss bezeichnet, den die Telekom von den Mitwettbewerbern verlangt.
Es bleibt abzuwarten, ob die Regulierungspolitik in nächster Zeit dazu eine Änderung herbeiführt. Eher weniger Hoffnung besteht, dass der ebenfalls bemängelte fehlende Wettbewerbsdruck durch alternative Technologien tatsächlich kurzfristig erhöht werden kann. Spürbare Konkurrenz durch Telefonate über das Fernsehkabelnetz ist in absehbarer Zeit genauso wenig erkennbar wie ein Boom von Telefonaten über die Stromleitung. Der drahtlose Zugang zum einzelnen Anschluss bleibt nach heutiger Schätzung wohl in der nahen Zukunft vor allem gewerblichen Kunden vorbehalten.
Entgeltvorgabe beim Telefonieren endlich möglich
Für Verbraucher, die zukünftig die Höhe ihrer Telefonkosten leichter kontrollieren wollen, tritt ab 1. Januar nachträglich eine neue Bestimmung in Kraft. Aufgrund technischer Vorbehalte der anbietenden Unternehmen war diese bislang noch ausgesetzt. Der betreffende § 18 regelt die Möglichkeit, als Kunde gegenüber den Telefonunternehmen das Entgelt vorzugeben. Das heißt, die maximale monatliche Höhe der Telefonrechnung kann demnächst vom Kunden bestimmt werden.
Unklar ist bislang noch, was passiert, wenn die Entgeltvorgabe erfüllt ist. Die zuständige Regulierungsbehörde sieht vor, bei Erreichen des vorgegebenen Entgelts dies lediglich durch eine entsprechende Ansage anzukündigen. Danach kann weiterhin auch über die eigene Vorgabe hinaus telefoniert werden. Die Verbraucherverbände haben sich dafür ausgesprochen, nach Ansage und Beendigung des laufenden Gespräches alle abgehenden Telefonate automatisch zu sperren bis zum Ende des Monats. Da die Vorgabe freiwillig und auch die Höhe der Vorgabe frei wählbar ist, ist die "weiche" Auslegung der Regulierungsbehörde unverständlich. Verbraucher, die eine solche Entgeltvorgabe möglichst bald nutzen wollen, sollten bereits jetzt mit ihrem Anbieter Kontakt aufnehmen. Bei denen, die im so genannten offenen Call-by-Call ohne Voranmeldung neben ihrem Anschlussbetreiber auch andere Anbieter nutzen, reicht es aus, wenn diese Vorgabe nur dem Rechnung stellenden Unternehmen übermittelt wird.
Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände e.V. (AGV)
Heilsbachstr. 20
53123 Bonn
Telefon: 0228/64890
Telefax: 0228/644258