Pressemitteilung | BÄK Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) e.V.

Therapieempfehlung "Demenz" der AkdÄ im Kreuzfeuer von Interessenverbänden?

(Köln) - Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) hat im Januar dieses Jahres eine aktualisierte und an den Kriterien der "Evidence-based medicine" ausgerichtete Neuauflage ihrer Leitlinie zur Behandlung der Demenz publiziert. Seit kurzem werden nun, beginnend mit einem von zwei pharmazeutischen Herstellern gesponserten Symposium anlässlich des Weltkongresses für Biologische Psychiatrie in Berlin, heftige kritische Äußerungen gegen diese Therapieempfehlung der Arzneimittelkommission in die Fachöffentlichkeit gelenkt. Diese Vorwürfe kulminieren in einer sog. gemeinsamen Stellungnahme der Hirnliga, einem Alzheimer-Interessenverband, und zweier psychiatrischer Fachgesellschaften (DGGPP, DGPPN), die inzwischen von der AkdÄ im Detail kritisch kommentiert und als in allen Punkten unzutreffend zurückgewiesen wurde.

"Die plakativ dargestellten Kritikpunkte, die z. T. auf unkorrekte Zitate und bewusste Fehlinterpretation zurückgehen, können die fachliche Qualität und wissenschaftliche Korrektheit dieser Therapieempfehlungen zur Demenz nicht einmal annähernd in Frage stellen. Eine derartige, vermutlich auch von nicht-ärztlichen Interessen gelenkte Polemik ist weder dem wissenschaftlichen Diskurs noch der Arzneimittelversorgung dementer Patienten mit nachweislich wirksamen Pharmaka dienlich", so Prof. Dr. Bruno Müller-Oerlinghausen, Vorsitzender der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft.

Dass es im Vorfeld der Erarbeitung dieser Leitlinie einen fast halbjährigen intensiven Meinungsaustausch und erfolgreichen Abstimmungsprozess zwischen der AkdÄ und der größten zuständigen Fachgesellschaft gegeben hat, scheint nun in Vergessenheit zu geraten. Im übrigen gibt es in Deutschland eine Referenzinstitution zur umfassenden und systematischen Bewertung von medizinischen Leitlinien, die über die notwendige Expertise verfügt: die Ärztliche Zentralstelle Qualitätssicherung (ÄZQ) mit ihrem Leitlinien-Clearing-Verfahren. "Dem Urteil dieses unabhängigen Gremiums wird sich die Arzneimittelkommission, wie auch bei früheren Leitlinien-Bewertungs-Verfahren, in denen die Leitlinien der Arzneimittelkommission im nationalen und internationalen Vergleich vorzüglich abschnitten, gerne stellen", betonte Müller-Oerlinghausen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) e.V. Herbert-Lewin-Str. 1 50931 Köln Telefon: 0221/40040 Telefax: 0221/4004388

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