Pressemitteilung | (tlv) thüringer lehrerverband

tlv begrüßt Entscheidung / Europäischer Gerichtshof entscheidet zur Mehrarbeit teilzeitbeschäftigter Beamter / tlv fordert Umsetzung für Thüringer Lehrkräfte

(Erfurt) - Mit dem Urteil vom 6. Dezember 2007 (Az.:C-300/06) hat das höchste EU-Gericht, der Europäische Gerichtshof (EuGH), entschieden, dass die Regelungen zur Überstundenzahlung von teilzeitbeschäftigten Beamten gegen den Grundsatz der Entgeltgleichheit verstoßen. Das Urteil betrifft eine Berliner Lehrerin, welche im Jahr 2000 inklusive Überstunden genauso viel gearbeitet hatte wie ihre Vollzeitkollegen, aber auf Grund der angewendeten Mehrarbeitsvergütung geringere Bezüge erhalten hatte. Beim Land scheiterte sie mit ihrer Forderung nach gleicher Entlohnung. Das Bundesverwaltungsgericht schaltete den Europäischen Gerichtshof ein.

„Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird die seit mehreren Jahren vertretene Rechtsauffassung des thüringer lehrerverbandes bestätigt“ so der Landesvorsitzende Rolf Busch“.

„Insbesondere die in der Regel in Teilzeit verbeamteten Thüringer Lehrer, welche in nicht unerheblichem Maße tagtäglich Mehrarbeit leisten, um den Unterrichtsausfall an Thüringer Schulen so gering wie möglich zu halten, könnten zukünftig von diesem Urteil profitieren“, so Busch weiter.

Bereits in den Jahren 2003/04 hat der tlv auf die, seiner Meinung nach die teilzeitbeschäftigten Lehrer benachteiligenden Regelungen hingewiesen.

Gestützt auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 30. Juni 2003 (Az.: 6 A 4424/01) zur gleichen Problematik, hat der tlv insbesondere die Regelung, dass in Teilzeit verbeamtete Lehrkräfte, analog zu in Vollzeit beschäftigten Beamten, monatlich drei unentgeltliche Mehrarbeitsstunden zu leisten haben, beanstandet.

Zu dieser Problematik sowie zur nach Meinung des tlv ebenfalls rechtlich nicht hinnehmbaren geringeren Bezahlung von Mehrarbeit im Vergleich zu vollzeitbeschäftigten Beamten hat der tlv deshalb bereits am 17. Mai 2005 eine Musterprozessabrede mit dem Thüringer Kultusministerium vereinbart. Von dieser Vereinbarung sind rückwirkend alle tlv Mitglieder betroffen, so dass für sie ab dem Schuljahr 2003/04 geleistete Mehrarbeit, welche nach altem Recht nicht, oder nur geringer vergütet wurde, nach Beendigung der Klageverfahren auf der Grundlage der neuen Rechtssprechung abzugelten wäre.

Für alle anderen Beschäftigten hätten die Verfahren für die Zukunft Auswirkungen. „Wir werden die ausführliche Urteilsbegründung abwarten, um erneut auf das TKM zuzugehen. Inwiefern es dann noch notwendig sein wird, wie in der Vereinbarung festgelegt, den Instanzenweg der Thüringer Musterklagefälle, welche momentan noch am Verwaltungsgericht Weimar anhängig sind, bis hin zum Bundesverwaltungsgericht zu gehen, wird man sehen“ so Busch abschließend.

„Das Land könnte sich den nicht ganz billigen Weg bis hin nach Karlsruhe sparen und das Urteil des EuGH anerkennen, und was noch wichtiger wäre, im Interesse der Beschäftigten umsetzen“ so der tlv!

Quelle und Kontaktadresse:
tlv thüringer lehrerverband Pressestelle Werner-Seelenbinder-Str. 14, 99096 Erfurt Telefon: (0361) 6021323, Telefax: (0361) 6021324

(el)

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