Pressemitteilung | Vereinigung der Dienstleister an Deutschen Flughäfen e.V. (VDF)

VDF steht dem Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission zu den Bodenabfertigungsdiensten positiv gegenüber

(Stuttgart) - Am 1. Dezember 2011 hat die Europäische Kommission das bereits seit längerem angekündigte Flughafenpaket veröffentlicht und mit dem darin enthaltenen Entwurf einer Verordnung für die Bodenabfertigungsdienste einen weiteren, längst überfälligen Schritt zur Liberalisierung der Bodenabfertigungsdienste an Flughäfen vorgeschlagen.

Die bereits im Vorfeld von den Kritikern des Verordnungs-Entwurfs heraufbeschworene Zerschlagung der bisher angeblich so bewährten Strukturen in den innerhalb der Flughafengesellschaften organisierten Bodenabfertigungsdiensten ist dabei für die Vereinigung der Dienstleister an Deutschen Flughäfen (VDF) nicht ersichtlich. Die Mehrzahl der Verkehrsflughäfen hat bereits ihre Bodenabfertigungsdienste in zahlreichen Tochtergesellschaften ausgelagert oder Dienstleistern übertragen und widerlegt damit diese These. Teilweise betreiben Dienstleistungsunternehmen sogar die Infrastruktureinrichtungen an Flughäfen. Lediglich an fünf Verkehrsflughäfen sind die Abfertigungsdienstleistungen nicht ausgelagert. Die schlankeren Strukturen von spezialisierten Dienstleistungsunternehmen sind nämlich das Mittel zum Erfolg.

Die bisher ins Feld geführten Befürchtungen eines Qualitätsabbaus sind somit auch nicht nachvollziehbar. Genau das Gegenteil ist der Fall, wie den Dienstleistern von den Luftverkehrsgesellschaften immer wieder bestätigt wird. Qualitätsvereinbarungen sind bereits in den bestehenden Abfertigungsverträgen ein fester Bestandteil und werden es unverändert bleiben. Die Dienstleister haben sich zu Spezialisten entwickelt, die den Anforderungen des Luftverkehrs aufgrund ihrer Flexibilität und ihrer jeweiligen Ausrichtung vollinhaltlich entsprechen können. Auch den im Entwurf der Verordnung verankerten Schulungsanforderungen sehen die Dienstleister entspannt entgegen, denn sie werden bereits heute übertroffen.

Qualität lässt sich zudem nur mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern produzieren, die entsprechend entlohnt werden. Der Abschluss von oder die Orientierung an Tarifverträgen gehört auch für die Dienstleister zum normalen Alltag. Sie lassen sich mit Unterstellungen wie Lohn- und Sozialdumping auch keineswegs in die Ecke schieben, in der sie von manchen gerne gesehen werden würden.

Geschäftsführer Klaus Knöpfle: "Die von der Europäischen Kommission angestrebte Harmonisierung der Standards in der Bodenabfertigung begrüßen wir sehr. Schließlich ist in vielen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bereits vollzogen, was hier in Deutschland als Problem dargestellt wird. Die Dienstleister sind ein integraler Bestandteil des Systems Luftverkehr und werden ein zuverlässiger Partner bleiben."


Die VDF vertritt die Interessen der an den Deutschen Flughäfen tätigen Dienstleister gegenüber Flughäfen, Ministerien, Behörden und Politik. Die derzeit 70 Mitgliedsunternehmen sind in 20 Dienstleistungsbereichen tätig, die an Flughäfen zur Erbringung der Fluggast- und Flugzeugabfertigung erforderlich sind.

Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der Dienstleister an Deutschen Flughäfen e.V. (VDF) Klaus Knöpfle, Geschäftsführer Humboldtstr. 30, 70771 Leinfelden-Echterdingen Telefon: (0711) 72241926, Telefax: (0711) 72241928

(cl)

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