Pressemitteilung | k.A.

Verbraucherverbände unterstützen geplanten Vorstoß des Bundesrates beim Ladenschluss

(Bonn) - Die gestrige Einigung der Wirtschafts-Staatssekretäre der Länder zur Erweiterung der Öffnungsmöglichkeiten für den Einzelhandel ist nach Meinung der Bonner Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV) ein hoffnungsvoller Schritt hin zu einer tatsächlichen Verringerung der gesetzlichen Beschränkungen. Nachdem die Bundesregierung trotz eindeutiger Forderungen von Verbrauchern und Einzelhandel in der Ladenschluss-Diskussion schon vor Monaten abgetaucht war, ruhen nun die Hoffnungen der Verbraucher auf dem Bundesrat.

Auch wenn statt eines klaren Verzichts auf jegliche gesetzliche Vorgaben für die Öffnung der Läden von Montag bis Samstag weiterhin zeitliche Bestimmungen des Öffnungsrahmens angestrebt werden, muss man angesichts der in der Vergangenheit teilweise schon übersteigerten Reaktionen der Gegner jeglicher Erweiterungsbemühungen von einem Fortschritt sprechen. Die vorgesehene Ausdehnung der Öffnung von Montag bis Freitag auf 22 Uhr und besonders am Samstag bis 20 Uhr würde ein Stück mehr Normalität in die deutsche Einzelhandelslandschaft bringen, so die AgV.

Obwohl alle Argumente für und wider gesetzliche Ladenöffnungs-Vorschriften längst vorgebracht sind, erinnert die AgV noch einmal daran, dass eine Erweiterung des zeitlichen Rahmens keine Pflicht zur Öffnung in diesem Zeitraum bedeutet, sondern lediglich die Chance für eine bedarfsgerechtere Gestaltung der Geschäftszeiten. Auch die Arbeitsplatz-Diskussion ist fehl am Platze, denn hier geht es schlicht um mehr Kundenservice zum Nutzen der Verbraucher. Dies haben auch die Ende vergangenen Jahres vorgelegten wissenschaftlichen Gutachten aus München und Dortmund bestätigt, nach denen ein direkter Zusammenhang zwischen Ladenöffnungszeiten und der Entwicklung der Arbeitsmarktsituation im Einzelhandel nicht ableitbar ist.

Es wäre zu wünschen, dass die Debatte über die Ausnahmeregelungen am Sonntag nicht das eigentliche Ziel der Verlängerung in der Woche zu stark verzögert. Denn ohnehin sind viele der jetzt bestehenden Ausnahmen auch in Zukunft nur schwer wegzudenken, wie zum Beispiel die Sonderrechte für Tankstellen, Bahnhöfe, Flughäfen oder Warenautomaten. Die AgV appelliert daher an die Länder, alles dafür zu tun, damit am 29. September ein gemeinsamer Beschluss des Bundesrates nicht gefährdet wird.

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände e.V. (AGV) Heilsbachstr. 20, 53123 Bonn Telefon: 0228/64890 Telefax: 0228/644258

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