Pressemitteilung | Kommunaler Arbeitgeberverband Berlin (KAV Berlin)
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Verfassungsgerichtsurteil: keine Schnellschuss-Privatisierung

(Berlin) - Vor Schnellschüssen und einfachen Rezepten im Umgang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hat jetzt Norbert Schmidt, Vorsitzender des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Berlin (KAV Berlin) gewarnt. Der Kommunale Arbeitgeberverband Berlin vertritt die Arbeitgeberinteressen von öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen wie u.a. BVG, BSR, Wasserbetriebe, Vivantes, Hochschulen, Museen, Kultur- und soziale Einrichtungen.

"Wer jetzt die schlagartige Privatisierung möglichst vieler öffentlicher Unternehmen und Einrichtungen fordert, verpulvert wichtige Potentiale für die Stadt", so Schmidt.

"Tatsächlich steht Berlin auch bei Arbeitslosigkeit und Armut weit vorn. Wenn Berlin durch eine schnellschussartige Privatisierungspolitik Mieten und Gebühren in die Höhe treibt, sein kulturelles Angebot minimiert und in der Bildungslandschaft unattraktiv wird, senkt das zwar kurzfristige Kosten, jedoch Einsparungen auf der einen Seite können schnell zu Folgekosten im Sozialetat führen. Und eine Stadt, die kulturell, wirtschaftlich und bildungspolitisch uninteressant wird, wird zudem erst recht keine neuen Steuerzahler anlocken können. Deswegen darf das Land Berlin nicht pauschal Investitionen streichen, sondern muss weiter in Schwerpunkten agieren."

Schmidt fasst zusammen: "Wer heute vorschnell sein Tafelsilber verkauft, hat vielleicht kurzfristig ein Plus zu verzeichnen. Er läuft aber Gefahr, schon morgen ohne Geschirr, Besteck und Gäste zu sein. Deswegen müssen die Folgen des Urteils nüchtern analysiert und die richtigen Rückschlüsse gezogen werden."

Quelle und Kontaktadresse:
Kommunaler Arbeitgeberverband Berlin (KAV Berlin) Michael Schröter, Referent, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Goethestr. 85, 10623 Berlin Telefon: (030) 214581-11, Telefax: (030) 214581-18

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