Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Versicherte zahlen zusätzlich zum Krankengeld 1 Milliarde Euro mehr / Gesundheitsreform 2003 entlastet Arbeitgeber auf Kosten der Versicherten

(Berlin) - Heute wird der Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform in das Bundeskabinett eingebracht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert in diesem Zusammenhang die vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) geplante Regelung zur Verlagerung der Kosten für das Krankengeld auf die Versicherten. Während bisher der Krankenversicherungsbeitrag im Verhältnis 50:50 von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen wird, solle das Verhältnis nun 53:47 zu Lasten der Versicherten betragen. „Diese sechs Prozent Umfinanzierung entsprechen mehr als 8 Mrd. Euro“, erklärte Prof. Dr. Edda Müller, Vorstand des vzbv. „Für das Krankengeld werden aber nur gut 7 Mrd. Euro benötigt. Das heißt: die Versicherten werden ganz nebenbei um eine weitere Mrd. Euro zusätzlich belastet, um die Arbeitgeberseite zu entlasten.“

Die Verlagerung des Krankengeldes in die Finanzierungsverantwortung der Versicherten stellt sich im Entwurf gesetzestechnisch schlicht als Verschiebung der paritätischen Finanzierung des GKV-Beitrags um drei Prozent dar. In der Gesetzesbegründung heißt es:„Ziel ist die alleinige Finanzierung des Krankengeldes durch die Versicherten und eine Entlastung der Lohnnebenkosten für die Arbeitgeber um diesen Betrag.“ Ein direkter Bezug dieser Beitragsverschiebung zum Krankengeld existiert jedoch nicht.

Die Leistungsausgaben für das Krankengeld werden vom BMGS mit 7,1 Mrd. Euro beziffert. Dies entspricht 5,22 Prozent der Beitragseinnahmen der GKV des Jahres 2002. Umgelagert werden indes 6 Prozent, also gut ein dreiviertel Prozentpunkt mehr, als für das Krankengeld aufgewendet wird. Neben der Finanzierung des Krankengeldes werden so die Arbeitnehmer um 1,06 Mrd. Euro, das entspricht ca. 15 Prozent, zusätzlich be- und die Arbeitgeber entlastet.

„Die Herausnahme des Krankengeldes aus der paritätischen Finanzierung stellt in dieser Form einen eindeutigen Bruch mit dem Prinzip der paritätischen Beitragsbelastung von Arbeitsgebern und Arbeitnehmern dar“, kritisierte Müller. Die vorgeschlagene Regelung eröffne überdies die Möglichkeit, das Verhältnis zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag künftig je nach der politischen oder gesamtwirtschaftlichen Situation noch weiter aus dem Gleichgewicht zu bringen. „Das ist der Einstieg in den Ausstieg aus der solidarischen Krankenversicherung“, erklärte Müller.

Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin Telefon: 030/258000, Telefax: 030/25800218

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