Pressemitteilung | Virchowbund - Verband der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.

Versorgungsstärkungsgesetz: / Abrissbirne der ärztlichen Freiberuflichkeit

(Berlin) - "Wenig Lichtblicke, viele Scheinlösungen", so bringt der Bundesvorsitzende des NAV-Virchow-Bundes den ersten Arbeitsentwurf zum "GKV-Versorgungsstärkungsgesetz" auf den Punkt. "Zu den wenigen Lichtblicken gehört die Möglichkeit für Patienten, vor planbaren Operationen eine Zweitmeinung einzuholen und dass diese von den Krankenkassen auch bezahlt werden muss. Auch die verpflichtende Förderung für zertifizierte Netze ist ein Schritt in die richtige Richtung. Aber dies aus der Gesamtvergütung zu bezahlen, ist der völlig falsche Ansatz, da es sich um Innovation und nicht um Regelversorgung handelt. Auch die Förderung der Allgemeinmedizin, beispielsweise bei der Weiterbildung, ist ein guter Ansatz, aber die Förderung der Fachärzte, insbesondere im Bereich der Grundversorgung vermissen wir dagegen völlig."
Insgesamt gehe das Gesetz aber keine grundlegenden Reformen an: "Die Konstruktionsfehler des Gesundheitssystems bleiben bestehen, die Budgetierung festgeschrieben, feste Preise und die damit verbundene Planungssicherheit für niedergelassene Ärzte werden nicht angegangen. Stattdessen wird die Niederlassungsfreiheit durch einen verpflichtenden Aufkauf von Arztsitzen weiter eingeschränkt", stellt Dr. Heinrich fest.

Insgesamt nehmen die staatlichen Eingriffe weiter zu, Bürokratie werde auf- statt abgebaut. Und die Mittelabflüsse aus der Gesamtvergütung der niedergelassenen Ärzte nehmen weiter zu: Die Gesamtvergütung werde durch Entschädigungen beim verpflichtenden Aufkauf von Arztsitzen, die Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin, die Förderung von Praxisnetzen innerhalb der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung und weitere bürokratische Aufwendungen im ärztlich finanzierten KV-System, beispielsweise durch die Einrichtung von Terminstellen, belastet.

"Viel Staat, weniger Freiheiten", so das weitere Fazit von Dr. Heinrich. Anstatt den freien Gesundheitsberufen mehr Freiheiten zu geben, baue der Staat seinen Einfluss aus: "Er greift auf verfassungsrechtlich höchst fragwürdige Weise in die Selbstverwaltung, noch dazu in ein demokratisch gewähltes Gremium während einer laufenden Wahlperiode, ein. Er baut seinen Einfluss bei der Integrierten Versorgung und beim Innovationsfonds aus", konstatiert Dr. Heinrich.

"Abschließend muss leider festgestellt werden, dass das Ministerium den Koalitionsvertrag zwar im Detail wortgetreu abarbeitet, die grundsätzlichen Linien dieses Vertrages aber völlig ignoriert", so Dr. Heinrich. Im Koalitionsvertrag steht ein klares Bekenntnis zur Freiberuflichkeit: "Die Freiberuflichkeit der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ist unverzichtbares Element für die flächendeckende ambulante Versorgung."

Dieses vermisst der Bundesvorsitzende: "Dieses klare Bekenntnis ist in diesem Gesetz nicht zu erkennen. Ganz im Gegenteil: dieses Gesetz ist eine Abrissbirne der ärztlichen Freiberuflichkeit", erklärt Dr. Heinrich.

Quelle und Kontaktadresse:
NAV-Virchow-Bund Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands, Bundesgeschäftsstelle Berlin Pressestelle Chausseestr. 119b, 10115 Berlin Telefon: (030) 288774-0, Fax: (030) 288774-15

(sy)

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