Pressemitteilung | Verbraucherzentrale Hessen e.V.

VZH kritisiert BSE-Verordnung als unzureichend

(Frankfurt) - Am 1. April 2001 trat eine Änderungsverordnung in Kraft, die weitere Verbraucherschutzmaßnahmen vor BSE vorschreibt. Obwohl sie jede weitere Maßnahme als begrüßenswert beurteilt, ist die Verbraucher-Zentrale Hessen (VZH) von der Verordnung nicht begeistert. „Das Verbot von Risikomaterialien von Rindern unter 12 Monaten, die Einstufung von Bries, Herz und Lunge als Risikomaterial sowie das Verbot von Separatorenfleisch aller Tierarten wurden nicht umgesetzt“, kritisiert Hartmut König, Abteilungsleiter Ernährung bei der VZH. Verboten wurde lediglich die Verwendung der Wirbelsäule (also auch von T-Bone-Steaks) von über 12 Monate alten Rindern und der Einsatz von Separatorenfleisch von Rind, Schaf, Ziege.

Bei ihrer neusten BSE- Schutz-Verordnung hat sich die Bundesregierung von der EU ausbremsen lassen. Die Verbraucherschützer hätten sich von Verbraucherschutzministerin Künast einen nationalen Alleingang gewünscht. „Die Einstufung von Herz und Lunge als Risikomaterialien und damit deren Verwendungsverbot ist überfällig“, so Hartmut König, „beim Schlachten mit der üblichen Bolzenschussmethode können diese Organe mit Hirn- und Rückenmark verunreinigt werden.“ Es sei auch nicht einzusehen, warum von unter 12 Monate alten Rindern noch sämtliches Risikomaterial, darunter das im BSE-Fall sehr infektiöse Hirn und Rückenmark verarbeitet werden darf. Ein Verbot von Separatorenfleisch auch von Schwein und Geflügel fordert die VZH aus Vorsorgegründen, da eine Infektionsübertragung durch diese Tierarten nicht mit letzter Sicherheit auszuschließen ist.

Verbrauchern rät die VZH weiterhin, beim Kauf von Wurst und Fleisch auf regionale Markenfleischprodukte oder ökologische Erzeugnisse zurückzugreifen. Verbraucher, die konventionelle Wurst kaufen, sollten sich vom Hersteller garantieren lassen, dass keine inneren Organe und kein Separatorenfleisch verarbeitet werden. Weitere Informationen erhalten Verbraucher im Internet unter www.verbraucher.de oder am Verbrauchertelefon Ernährung unter der Telefonnummer 069/972010-20. Die Beratungszeiten sind dienstags von 10-12 und mittwochs von 15-17 Uhr. Das Infozentrum der VZH an der Konstablerwache in Frankfurt ist täglich von 10-19 Uhr geöffnet.

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucher-Zentrale Hessen e.V. Große-Friedberger-Str. 13-17 60313 Frankfurt Telefon: 069/9720100 Telefax: 069/97201050

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