Pressemitteilung |

Hörgeräte-Akustiker und HNO-Ärzte: Gute Zusammenarbeit bringt Qualität

(Wendelstein) - Nachdem der HNO-Arzt die Diagnose gestellt, den Patienten ausführlich beraten und eine Verordnung ausgestellt hat, beginnen die vielfältigen Aufgaben des Hörgeräte-Akustikers, wie Schorn ausführte: “Er muss dem Kunden die Möglichkeit geben, Geräte verschiedener Herstellerfirmen zu vergleichen, die sich in Qualität und Preisgestaltung unterscheiden.” Doch auch nachdem die richtigen Hörsysteme ausgewählt und auf das individuelle Hördefizit eingestellt wurden, ist die Arbeit des Hörgeräte-Akustikers nicht getan. “Nach dem Probetragen müssen die Geräte nachjustiert und bei Bedarf über Wochen schrittweise nachreguliert werden. Das gleiche gilt auch für das Ohrpassstück (Otopastik), das so lange bearbeitet werden muss, bis es seine Aufgabe optimal erfüllt.” Letztlich, so Hörgeräte-Akustiker-Meister Dr. Bernd Hähle, Cottbus, “dauert die Anpassung so lange, wie die Hörsysteme halten. Denn in all diesen Jahren stehen Hörgeräte-Akustiker bereit für die Nachsorge, Wartung, den Service und falls notwendig die weitere Nachjustierung.”

Diese Leistungen können in der HNO-Arztpraxis nicht erbracht werden, so die Expertenrunde. Und doch bieten zwölf Prozent der HNO-Ärzte ihren Patienten eine Hörgeräte-Anpassung an. Dr. Harald Seidler, Vorsitzender des Deutschen Schwerhörigenbundes und niedergelassener HNO-Arzt lehnt dies entschieden ab: “Es ist ein ganz klarer berufsrechtlicher Verstoß. Es kann doch einfach nicht sein, dass man Patienten die Möglichkeit vorenthält, die bestmögliche Hörgeräte-Versorgung zu bekommen. Bei der abschließenden Kontrolle der Geräte überprüft der Arzt zudem seine eigene Leistung, was allen Anforderungen an eine Qualitätskontrolle widerspricht.” Die Expertengruppe verständigte sich auf zehn Qualitätskriterien, die bei der Hörgeräte-Versorgung erfüllt werden müssen. Grundlage dafür ist die Beteiligung beider Berufsgruppen.

Quelle und Kontaktadresse:
Fördergemeinschaft Gutes Hören Untere Kanalstr. 1a, 90530 Wendelstein Telefon: 09129/5557, Telefax: 09129/9779

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