Pressemitteilung | Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. (BDSI)

Hustenbonbons in Gefahr? / Umweltausschuss des EU-Parlamentes berät am 21. März die sog. Health-Claims-Verordnung / Industrie gegen Nährwertprofile

(Bonn) - Die Beratungen über die sog. Health-Claims-Verordnung der EU gehen in die entscheidende Phase. Die Verordnung, mit der die nährwert- und gesundheitsbezogene Werbung für Lebensmittel geregelt werden soll, wird am 21. März im Umweltausschuss des Europäischen Parlamentes beraten. Einen endgültigen Beschluss will das Parlament in der dritten Maiwoche fassen.

Die Süßwarenhersteller setzen daher auf eine ausreichende Mehrheit im europäischen Parlament, die eine Verordnung ohne Nährwertprofile oder zumindest einen tragfähigen Kompromiss verabschiedet, der die Branche keine Arbeitsplätze kostet. „Nährwertprofile sind wissenschaftlich nicht belegt und unpraktikabel“, so Dr. Dietmar Kendziur, Vorsitzender des Bundesverbandes der Deutschen Süßwarenindustrie e.V., BDSI. Denn die Werbung soll nach dem vorliegenden Verordnungsvorschlag abhängig von sog. Nährwertprofilen, d.h. vom Zucker-, Fett- oder Salzgehalt des jeweiligen Lebensmittels sein. Traditionelle Produkte, die der Verbraucher schon lange kennt, wären betroffen. Hustonbonbons beispielsweise dürften diese Bezeichnung nicht mehr tragen und Angaben wie „wohltuend für Hals und Rachen“ wären für Hustenbonbons künftig nicht mehr zulässig.

Über das ursprüngliche Ziel, die nährwert- und gesundheitsbezogene Werbung für Lebensmittel europaweit zu harmonisieren, ist der derzeit vorliegende Verordnungsentwurf weit hinausgeschossen. „Diese Angaben müssen immer zulässig sein, wenn Sie wahr und wissenschaftlich untermauert sind und den Verbraucher nicht in die Irre führen“, fordert der Verbandsvorsitzende. „Die Gesetze hierfür sind alle schon vorhanden.“

Die Aufstellung von Nährwertprofilen für einzelne Lebensmittel ist in keiner Weise zielführend, weil niemand sich durchgängig ausschließlich von demselben Lebensmittel ernährt. Es kommt vielmehr auf eine ausgewogene Mischkost aus vielen verschiedenen Lebensmitteln an, was auch das Ernährungsverhalten der Menschen zeigt, welches im übrigen in den einzelnen Ländern unterschiedlich ist. Der mündige Verbraucher soll auf Basis transparenten Information über die Nährstoffe eines Produktes selbst darüber entscheiden können, was er isst. Es kann nicht Aufgabe der Brüsseler Politik sein, den Verbraucher durch ein Verbot wahrer Aussagen auf der Basis von Nährwertprofilen zu entmündigen.

Der federführende Umweltausschuss, dessen Entscheidung wegweisend für den endgültigen Beschluss des Parlamentes sein kann, sollte daher nach Willen der Branche keine ideologische Debatte führen, sondern die einzig richtige sachliche Entscheidung treffen: die Streichung von Nährwertprofilen. Sollte sich dafür keine Mehrheit finden, müssten nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben für alle Produkte erlaubt bleiben, wenn sie gleichzeitig den Verbraucher durch eine nicht diskriminierende, erweiterte Kennzeichnung transparent über den Nährwertgehalt des Produktes informieren.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. (BDSI) Dr. Torben Erbrath, Pressesprecher Schumannstr. 4-6, 53113 Bonn Telefon: (0228) 260070, Telefax: (0228) 2600789

(sk)

NEWS TEILEN: