Pressemitteilung | Gewerkschaft BTBkomba Baden-Württemberg e.V.

Leistungsgerechte Bezahlung bei den Kommunalverwaltungen / Wegfall der leistungsfeindlichen kommunalen Stellenobergrenzen endgültig

(Freiburg) - Mit der Veröffentlichung der neuen Stellenobergrenzenverordnung im Gesetzblatz Nr. 9/2004 wurden nun die leistungsfeindlichen bisherigen kommunalen Stellenobergrenzen aufgehoben. Das Land Baden-Württemberg stärkt damit die kommunale Selbstverwaltung in dem nun den Kommunen des Landes eingeräumt wird, selbst über die Beamtenstellen im kommunalen Bereich nach sachgerechter Bewertung zu entscheiden und die Beamtinnen und Beamten danach auch zu bezahlen. Nach Auffassung der komba gewerkschaft baden-württemberg wird damit ein wesentlicher Beitrag zur Motivation der betroffenen Beschäftigten im kommunalen Bereich geleistet. In Anbetracht der am 1. Januar 2005 in Kraft tretenden Verwaltungsreform mit maßgeblichen organisatorischen Veränderungen in den Stadt- und Landkreisen ist dies ein Signal für die Beschäftigten zur verbesserten Eingliederung in neue Umgebungen. Das Land Baden-Württemberg steht mit der Aufhebung der antiquierten leistungsfeindlichen Stellenobergrenzenverordnung an der Spitze der Bundesländer. Damit werden bisherige Hürden und Hemmnisse einer leistungsgerechten Bezahlung der Beamtinnen und Beamten auf der kommunalen Ebene aus der Welt geschaffen.

„Für die komba gewerkschaft wird jetzt mit dem Wegfall der seitherigen kommunalen Stellenobergrenzenverordnung und der damit verbundenen Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung eine der wesentlichsten gewerkschaftlichen Forderungen erfüllt“, so der komba Landesvorsitzende Rudi Thurn. Die kommunalen Beamtinnen und Beamten können nun endlich nach sachgerechter Bewertung ihrer Ämter mit einer leistungsgerechten Bezahlung rechnen. Die Zuständigkeit für eine gerechte Bezahlung obliegt jetzt den kommunalen Entscheidungsträgern. Die komba gewerkschaft fordert von den Entscheidungsträgern der Gemeinden und Landkreisen daher nachdrücklich, unverzüglich die neue Verordnung in den Verwaltungen umzusetzen und die Beschäftigten leistungsgerecht zu entlohnen.

Quelle und Kontaktadresse:
KOMBA Gewerkschaft Baden-Württemberg Friedrich Ebert Platz 2, 79106 Freiburg Telefon: 0761/21172808, Telefax: 0761/21172809

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