Pressemitteilung |

Immer mehr Krankenkassen verweigern Hilfsmittelleistungen

(Düsseldorf/Wiesbaden) - Wer bezahlt künftig Rollstühle, Dekubitus-Matratzen, Überleitsysteme für künstliche Ernährung und andere Hilfsmittel für Bewohner in Alten- und Pflegeheimen? Die Krankenkassen weigern sich seit Neuestem, die Bereitstellung von zahlreichen Hilfsmitteln zur Krankenbehandlung in Pflegeheimen zu bezahlen.

Sie berufen sich dabei auf ein Urteil des Bundessozialgerichts, demnach die Finanzierung von Rollstühlen für Heimbewohner nur noch in großen Ausnahmefällen über die Krankenkassen möglich sei. 200 Heimleiter und Pflegedienstleiter wollten bei einem Symposium des bundesverbandes homecare e.v. (bvhc) in Düsseldorf mehr über die neue Kostenlawine wissen, die auf ihre Einrichtungen zukommt. Denn wenn den Patienten die Hilfsmittel nicht mehr bezahlt werden, müssten die Heime sie vorhalten und finanzieren, was mit den derzeitigen Budgets nicht zu machen ist.

Der Zorn über die Verweigerung von Leistungen in Pflegeheimen, die im ambulanten Bereich anstandslos von den Kassen übernommen werden, wachse täglich, stellte Eva Roland, Bundesgeschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft privater Heime e.V. auf dem Symposium fest. In den Heimen entstehe eine Zwei-Klassen-Gesellschaft, weil betuchte Heimbewohner die verweigerten Hilfsmittel selbst bezahlen würden, Sozialrentner dies jedoch nicht könnten und die Heime keine Möglichkeit hätten, aus Eigenmitteln diese Finanzierungslücke zu schließen. Die Kosten für die Hilfsmittel müssten künftig die Länder als Investitionskostenträger, die Heimbewohner selbst über einen erhöhten Pflegesatz sowie die Kommunen und Landkreise als Sozialhilfeträger übernehmen, erklärte Eva Roland.

Die Rechtsanwälte Elke Meuthen, Erlangen, und Daniel Schick, Bad Homburg, forderten in ihren Vorträgen die Pflegeheimleitungen auf, ihre Heimbewohner und deren Angehörige dringend über die Widerspruchsmöglichkeiten gegen jeden ablehnenden Bescheid aufzuklären. Wenn auch das nichts helfe, bleibe nur der Weg zum Sozialgericht. Die Kosten für eine Klage seien gering, deshalb sollten sich Patienten nicht scheuen, auch diesen Weg zu beschreiten, um ihr Recht durchzufechten.

Nur mit gemeinsamem Widerstand und Aufklärungsarbeit bei den verschreibenden Ärzten, den Kassen, sowie den Gesundheits- und Sozialpolitikern lasse sich diese, für die Heimbewohner unsoziale Entwicklung aufhalten, so die Meinung des bvhc. Der Verband hat dazu eine Fragebogen-Aktion bei den Heimen gestartet, um möglichst viele Informationen über die Situation in den Heimen zu bekommen. Die gesammelten Daten werden bei Gesprächen des Verbandes mit dem Bundesministerium für Gesundheit und den Spitzenverbänden eingebracht, erklärte die Leiterin der bvhc-Geschäftsstelle Oda Hagemeier abschließend. Der Fragebogen kann ebenfalls beim bvhc in Berlin angefordert werden: Telefon: (0 30) 24 62 55 0 oder per Email: info@homecare-bv.de.

Quelle und Kontaktadresse:
bundesverband homecare e.v. (bvhc) Hasengartenstr. 14c 65189 Wiesbaden Telefon: 0611/7900786 Telefax: 0611/7900784

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