Pressemitteilung |

TERMIN: Symposium "Hilfsmittel im Pflegeheim - wer zahlt?

(Wiesbaden) - Der bundesverband homecare e.v. (bvhc) veranstaltet ein Symposium zum Thema "Hilfsmittel im Pflegeheim - wer zahlt? Aktuelle Rechtssprechung: wirtschaftliche und rechtliche Konsequenzen". Das Symposium richtet sich an die Betreiber/Geschäftsführer von stationären Pflegeeinrichtungen und deren Verbände. Die Teilnahme ist kostenfrei. Veranstaltungstermine sind der 20. August 2001 in Düsseldorf, 28. August 2001 in Hamburg und der 30. August 2001 in Stuttgart. Anmeldeschluss ist der 15. August 2001.

Immer mehr Krankenkassen nehmen das sogenannte Rollstuhlurteil des Bundessozialgerichtes vom 10. Februar 2000 (Az: B 3 KR 26/99 R) zum Anlass, die Kostenübernahme für Hilfsmittel bei Bewohnern stationärer Pflegeeinrichtungen pauschal abzulehnen. Damit wollen sich die Versicherungsträger zunehmend aus der Finanzierung von Hilfsmitteln für ihre Versicherte, die in Pflegeeinrichtungen leben, zurückziehen. Somit besteht die Gefahr, dass die Finanzierung von Hilfsmitteln für Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen nicht mehr gesichert ist.

Mit dem Symposium will der bvhc die Betreiber/Geschäftsführer stationärer Pflegeeinrichtungen und deren Verbände über die derzeitige Rechts- und Sachlage informieren und Handlungsmöglichkeiten für die Betroffenen aufzeigen. Eine Einführung in die Thematik unter Berücksichtigung der aktuellen gesundheitspolitischen Entwicklungen gibt die Leiterin der bvhc-Geschäftsstelle, Oda Hagemeier. Die Bundesgeschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft privater Heime e.V., Eva Roland, wird die Finanzierung von Hilfsmitteln in Pflegeheimen unter den bisherigen Rahmenbedingungen darlegen und die möglichen Konsequenzen des BSG-Urteils aufzeigen. Auf die rechtlichen Aspekte des BSG-Urteils, die für die Betreiber stationärer Pflegeeinrichtungen relevant sind, gehen die Rechtsanwälte Bettina Hertkorn-Ketterer, Vettelschoß, Elke Meuthen, Erlangen und Daniel Schick, Bad Homburg ein. Schwerpunkte bilden hier die aus dem BSG-Urteil folgenden personellen Anforderungen an Pflegeheime aufgrund des Medizinproduktegesetzes (MPG) und der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV). Zusätzlich werden den Teilnehmern Widerspruchsverfahren bei Ablehnungen durch die Krankenkassen erläutert und Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt.

Quelle und Kontaktadresse:
bundesverband homecare e.v. (bvhc) Hasengartenstr. 14c 65189 Wiesbaden Telefon: 0611/7900786 Telefax: 0611/7900784

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